19. Februar 2018

Online-Glücksspiel - Bank erstattet Lastschriften der letzten 13 Monate

Wer Verluste durch Online-Glücksspiel erlitten hat, der sollte versuchen das verlorene Geld zurückzuholen. Online-Glücksspiel ist in Deutschland ebenso verboten wie die die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel (mehr erfahren Sie hier).

Aus diesem Grund sollten Zahlungen, die über Zahlungsdienstleister an die Anbieter von Online-Glückspielen geflossen sind, von den Zahlungsdienstleistern zurückverlangt werden.

Hat der Zahlungsdienstleister eine Zahlung geleistet und den gezahlten Betrag dem Girokonto des Kunden belastet, sollte der Kunde diese Lastschrift widerrufen.

Seit der Einführung der SEPA-Lastschrift beträgt die Widerrufsfrist 8 Wochen. In dieser Zeit kann der Kunde die Lastschrift jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im Falle einer unautorisierten Lastschrift betrögt die Frist 13 Monate.

„Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d. h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.“ (Quelle: https://www.bundesbank.de)

Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich bei Lastschriften im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel um unautorisierte Lastschriften, so dass eine Rückbuchung noch innerhalb der letzten 13 Monate möglich ist. Eine autorisierte Buchung kann nur vorliegen, wenn es sich auch um eine berechtigte Abbuchung handelt. Dies ist bei Lastschriften im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel jedoch nicht der Fall. Weder darf der Zahlungsempfänger die Zahlung verlangen, noch darf der Zahlungsdienstleister die Transaktion durchführen.

Unser Mandant forderte mit diesem Argument seine kontoführende Bank auf, die Lastschriften, die durch Online-Glücksspiel in den vergangenen 13 Monaten entstanden waren, zurückzubuchen. Die Bank schrieb dem Konto unseres Mandanten die monierten Lastschriften von rd. 15.000,- € wieder gut.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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