22. März 2019

P&R-Insolvenz: Ansprüche gegen Heinz Roth direkt anmelden

Im Dezember 2018 informierten wir darüber, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Heinz Roth, dem Gründer und langjährigen Geschäftsführer der P&R Container, eröffnet wurde. Er trägt Mitverantwortung für den Skandal.  Den entsprechenden Artikel dazu finden Sie hier.

Ansprüche der Anleger gegen Roth

Es dürfte nahezu sicher sein, dass den geschädigten Anlegern bei P&R Ansprüche gegen Heinz Roth zustehen. Diese müssten nun aus juristischer Perspektive in diesem weiteren Insolvenzverfahren angemeldet werden. 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist nicht sicher vorhersehbar, ob und in welcher Höhe den Geschädigten Geld aus diesem Verfahren zufließen kann. Das Privatvermögen von Heinz Roth soll Medienberichten zufolge bei rund 13 Millionen Euro liegen. 

Für die P&R-Gesellschaften hat Insolvenzverwalter Dr. Jaffé Forderungen über ca. 1 Milliarde € an Heinz Roth adressiert. Das beinhaltet jedoch nicht die individuellen Ansprüche der Investoren. Was an die P&R-Gesellschaften fließt, kommt den Anlegern also nur mittelbar zugute, weil der Erlös der Gesellschaften an sie verteilt wird. Ihre direkten Ansprüche müssten aber zusätzlich auch unmittelbar angemeldet werden. Dafür spricht, dass die Verteilung des Vermögens bislang noch nicht geklärt ist. Außerdem könnte noch weiteres Vermögen auftauchen.

Durch die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren von Heinz Roth kann auch die Verjährung dieser Ansprüche gehemmt werden. 

Ansprüche müssen separat angemeldet werden

Leider wird es für dieses weitere Insolvenzverfahren keine vorausgefüllten Formulare für die Anmeldung geben. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Anmeldung eine Anspruchsbegründung erfolgen muss. Diese Anmeldung übernimmt nicht der Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften für die Geschädigten. Die Anleger müssen also selber aktiv werden.

Auch Mandanten, die bereits von uns im P&R-Insolvenzverfahren vertreten werden, müssten Ansprüche gegen Heinz Roth separat anmelden, denn dies wird von unserem bisherigen Auftrag nicht erfasst.

Theoretisch können Anleger ihre Forderungen auch ohne Anwalt anmelden. Es besteht kein Anwaltszwang. Da jedoch im Zuge dessen eine Anspruchsbegründung erfolgen muss, ist es auch hier ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Anmeldung der Ansprüche bis zum 18. April 2019

Das Insolvenzgericht hat kurze Fristen zur Forderungsanmeldung gesetzt. Anleger haben bis zum 18.04.2019 Zeit, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 23.05.2019 angesetzt. 

Falls Sie uns mit der Vertretung im weiteren Verfahren gegen Heinz Roth beauftragen wollen, sollten Sie das bis zum 03.04.2019 tun. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich über unseren digitalen Mandantenaufnahmebogen, den Sie hier aufrufen können.

Die Entscheidung, wie Sie als Geschädigter verfahren wollen, ist sicher nicht leicht. Wirtschaftliche Ungewissheit und juristische Sorgfalt stoßen – wie so oft bei Insolvenzen – aufeinander. Wir beraten Sie hierzu gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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