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Jetzt online Termin vereinbarenUns werden immer wieder Fälle bekannt, in denen auf Pay-Pal-Konten Fremdzugriffe erfolgen und Geld abgebucht wird. So erhielt in einem Fall ein Kunde die Mitteilung, dass es ein Login mit einem neuen Gerät bei seinem PayPal-Konto gegeben habe. Im Anschluss wurden ca. 3.000 US-Dollar abgebucht. Dies hatte der Kunde weder veranlasst noch stoppen können. In einem von uns erstrittenen Versäumnisurteil hat das Amtsgericht Kassel PayPal zur Rückerstattung verurteilt.
Fremdzugriff auf PayPal-Konto
Der Kläger hatte von PayPal die Mitteilung per E-Mail erhalten, dass auf sein PayPal-Konto mit einem neuen Gerät zugegriffen worden ist. Hierbei erhielt er die Information, dass der Login aus München erfolgte, er hielt sich jedoch in Kassel auf. Als der Kläger sein Konto überprüfte, musste er feststellen, dass bereits mehrere Zahlungen an eine ihm unbekannte Firma mit Sitz im Ausland erfolgt waren. Die Zahlungen wurden von dem Kläger umgehend reklamiert und es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Eine Erstattung durch PayPal erfolgte jedoch nicht.
Erfolg vor dem Amtsgericht Kassel
Für den Kläger haben wir Klage vor dem Amtsgericht Kassel eingereicht. Da es sich um unautorisierte Zahlungen gehandelt hat, steht dem Kläger gegen PayPal als Zahlungsdienstleister ein Anspruch auf Wiedergutschrift zu. Dem ist auch das Amtsgericht Kassel gefolgt und hat die Beklagte mit Versäumnisurteil entsprechend verurteilt.
Betrug über PayPal: Typische Konstellationen
Der Fall zeigt ein typisches Muster:
Gerade hier greifen die gesetzlichen Schutzmechanismen aus dem Zahlungsdienste‑Recht.
Ihre Rechte als PayPal‑Nutzer
Wenn über Ihr PayPal‑Konto Zahlungen ausgelöst werden, die Sie nicht veranlasst haben, haben Sie:
Wie Sie sich im Betrugsfall konkret verhalten sollten
Wenn Sie ein ähnliches Problem mit PayPal oder einem anderen Zahlungsdienstleister haben, prüfen wir Ihren Fall gerne und besprechen mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zur Klage.
Eine persönliche Beratung hilft, Ihre Ansprüche konkret zu klären und sicher durchzusetzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Grundsätzlich ja. Wurden Zahlungen ohne Ihre Zustimmung ausgelöst, kann nach § 675u Satz 2 BGB ein Anspruch auf Wiedergutschrift bestehen. Ob PayPal die Erstattung verweigern darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kann keine wirksame Autorisierung nachgewiesen werden, bestehen häufig gute Erfolgsaussichten.
Ändern Sie sofort Ihr Passwort, aktivieren oder erneuern Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung und entfernen Sie unbekannte Geräte aus Ihrem Konto. Melden Sie die unautorisierten Zahlungen unverzüglich bei PayPal, sichern Sie alle Beweise und erstatten Sie Strafanzeige. Je schneller Sie handeln, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche durchsetzen.
Nein. Eine bloße Behauptung genügt grundsätzlich nicht. PayPal muss nachvollziehbar darlegen können, weshalb die Zahlung als autorisiert angesehen wird. Betroffene haben das Recht, eine transparente Prüfung und entsprechende Informationen zu verlangen.
Ja. Verbraucher können ihre Ansprüche gegen PayPal regelmäßig vor dem Gericht ihres eigenen Wohnsitzes geltend machen. Dadurch müssen Betroffene ihre Rechte nicht im Ausland durchsetzen.
In vielen Fällen ja. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht und welche Erfolgsaussichten eine außergerichtliche Aufforderung oder eine Klage hat. Häufig lassen sich auch Inkassomaßnahmen oder weitere Nachteile wirksam abwehren.

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.