22. Juli 2026

Rechnung der Blue GmbH erhalten – Muss ich wirklich zahlen?

Viele Unternehmen erhalten derzeit Rechnungen oder Mahnungen der Blue GmbH nach einem Telefonat über Leistungen im Bereich Google-Unternehmensprofil oder Online-Marketing. Häufig sind die Betroffenen überrascht, weil sie keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben wollen oder davon ausgingen, dass es sich lediglich um ein unverbindliches Gespräch handelte.

Spätestens mit einer Rechnung oder einem Inkassoschreiben stellt sich die Frage, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

Muss ein telefonisch geschlossener Vertrag bezahlt werden?

Ein Vertrag kann grundsätzlich auch telefonisch zustande kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Seiten sich tatsächlich über den Vertragsinhalt geeinigt haben. Zudem muss die handelnde Person berechtigt gewesen sein, den Vertrag abzuschließen.

Ob eine Forderung wirksam ist, hängt deshalb immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Wurde der Gesprächsinhalt missverständlich dargestellt oder bestand Unklarheit über Kosten und Leistungen, ist die Forderung angreifbar.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Zahlen Sie eine Rechnung nicht vorschnell, nur weil Mahnungen oder Inkassoschreiben eingehen. Gleichzeitig sollten Sie die Schreiben keinesfalls ignorieren. Insbesondere gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb der gesetzlichen Fristen reagiert werden.

Lassen Sie die geltend gemachte Forderung daher möglichst frühzeitig rechtlich prüfen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sich gegen die Forderung zu wehren. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Unternehmen, Inkassodienstleistern oder Rechtsanwälten und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung der Blue GmbH erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Einen Termin können Sie bequem online buchen.

Bleiben Sie außerdem über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert. Unseren kostenlosen Newsletter finden Sie unter:

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von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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