07. September 2026

Rentenfaktor gekürzt: Können Versicherte jetzt eine höhere Rente verlangen?

Viele private und fondsgebundene Rentenversicherungen sollen im Alter eine lebenslange zusätzliche Rente sichern. Doch bei zahlreichen Verträgen haben Versicherer den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor nachträglich herabgesetzt. Für Versicherte kann das erhebliche finanzielle Folgen haben: Obwohl über Jahre oder sogar Jahrzehnte Beiträge gezahlt wurden, fällt die spätere monatliche Rente niedriger aus als ursprünglich erwartet.

Die Rechtslage hat sich inzwischen deutlich zugunsten betroffener Versicherungsnehmer entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel für unwirksam erklärt, die einem Versicherer eine Herabsetzung des Rentenfaktors ermöglichte, ohne zugleich eine entsprechende Verpflichtung vorzusehen, den Rentenfaktor bei einer späteren Verbesserung der maßgeblichen Umstände wieder anzuheben.

Die Entscheidung könnte für zahlreiche Versicherte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein. Inzwischen haben weitere Versicherungsunternehmen nach Beanstandungen vergleichbarer Vertragsklauseln Unterlassungserklärungen abgegeben.

Für Versicherte stellt sich deshalb die entscheidende Frage: Wurde auch mein Rentenfaktor zu Unrecht herabgesetzt – und kann ich verlangen, dass meine spätere Rente wieder auf Grundlage eines höheren Rentenfaktors berechnet wird?

Was ist der Rentenfaktor überhaupt?

Der Rentenfaktor ist bei vielen privaten und fondsgebundenen Rentenversicherungen eine entscheidende Rechengröße. Er bestimmt, wie viel monatliche Rente der Versicherungsnehmer für ein bestimmtes zum Rentenbeginn vorhandenes Vertragskapital erhält.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Beträgt der Rentenfaktor 30 Euro, bedeutet dies regelmäßig, dass für jeweils 10.000 Euro vorhandenes Kapital eine monatliche Rente von 30 Euro gezahlt wird.

Stehen bei Rentenbeginn beispielsweise 200.000 Euro zur Verfügung, würde sich bei einem Rentenfaktor von 30 eine monatliche Rente von 600 Euro ergeben.

Wird der Rentenfaktor später auf beispielsweise 24 Euro reduziert, wären es bei demselben Kapital nur noch 480 Euro monatlich.

Die Differenz beträgt in diesem Beispiel 120 Euro pro Monat beziehungsweise 1.440 Euro pro Jahr. Bei einer Rentenbezugsdauer von 20 Jahren würde sich daraus rechnerisch bereits eine Differenz von 28.800 Euro ergeben.

Die Höhe des Rentenfaktors ist deshalb keineswegs eine technische Nebensächlichkeit. Schon vermeintlich kleine Veränderungen können über die gesamte Rentenphase erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Warum haben Versicherer Rentenfaktoren nachträglich gesenkt?

In den Versicherungsbedingungen verschiedener Anbieter finden sich Klauseln, nach denen der Versicherer den Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich verändern darf.

Als Gründe wurden insbesondere eine gestiegene Lebenserwartung sowie eine dauerhaft gesunkene Rendite der Kapitalanlagen beziehungsweise ein verändertes Zinsumfeld herangezogen.

Aus Sicht der Versicherer sollte damit auf Entwicklungen reagiert werden können, die bei Vertragsschluss nicht oder nicht in diesem Umfang vorhersehbar waren.

Problematisch wird eine solche Regelung jedoch dann, wenn sie praktisch nur in eine Richtung funktioniert: Verschlechtern sich die wirtschaftlichen oder versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen, darf der Versicherer den Rentenfaktor reduzieren. Verbessern sich diese Bedingungen später wieder, besteht nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen aber keine entsprechende Verpflichtung, den Rentenfaktor wieder zu erhöhen.

Genau mit einer solchen Konstellation hatte sich der Bundesgerichtshof zu beschäftigen.

Was hat der Bundesgerichtshof zum Rentenfaktor entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung für unwirksam erklärt.

Nach Auffassung des Gerichts werden Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, wenn der Versicherer aufgrund veränderter Umstände den Rentenfaktor herabsetzen darf, ohne gleichzeitig verpflichtet zu sein, ihn bei einer späteren Verbesserung der Umstände wieder entsprechend anzuheben.

Der Versicherer darf sich also nicht lediglich die für ihn günstige Anpassungsmöglichkeit vorbehalten.

Der BGH stützt die Unwirksamkeit insbesondere auf die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle. Eine solche einseitige Gestaltung kann gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstoßen, weil sie die Interessen des Versicherungsnehmers nicht ausreichend berücksichtigt.

Bemerkenswert ist dabei, dass es nicht genügt, wenn der Versicherer außerhalb der eigentlichen Vertragsbedingungen erklärt, bei einer Verbesserung der Rechnungsgrundlagen möglicherweise wieder einen höheren Rentenfaktor anzuwenden. Entscheidend ist vielmehr, welche Rechte und Pflichten sich aus der Vertragsklausel selbst ergeben.

Warum ist das Urteil für Versicherte so wichtig?

Die Entscheidung betrifft unmittelbar zunächst die konkrete, vom Bundesgerichtshof geprüfte Klausel. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede Rentenfaktorklausel jedes Versicherers unwirksam ist.

Die rechtliche Bedeutung reicht aber möglicherweise erheblich weiter.

Denn vergleichbare Mechanismen finden sich auch in anderen Rentenversicherungsverträgen. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Name des Versicherungsunternehmens, sondern vor allem der konkrete Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Das zeigt auch die weitere Entwicklung: Nach Beanstandungen vergleichbarer Rentenfaktorklauseln haben mittlerweile die Allianz Pensionskasse AG, die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG Unterlassungserklärungen abgegeben.

Gegen weitere Unternehmen werden entsprechende Klauseln gerichtlich angegriffen.

Damit zeichnet sich ab, dass die Frage nach unwirksamen Rentenfaktorklauseln keineswegs auf einen einzigen Tarif oder einen einzelnen Versicherer beschränkt ist.

Welche Verträge sollten Versicherte jetzt überprüfen?

Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie eine private oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Riester-Vertrag oder ein vergleichbares Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen haben und Ihnen ursprünglich ein bestimmter Rentenfaktor mitgeteilt wurde.

Besonders aufmerksam sollten Sie werden, wenn Sie irgendwann während der Vertragslaufzeit ein Schreiben Ihres Versicherers erhalten haben, in dem von einer „Anpassung des Rentenfaktors“, „Neufestsetzung des Rentenfaktors“, „Änderung der Rechnungsgrundlagen“, einer gestiegenen Lebenserwartung oder einem gesunkenen Rechnungszins die Rede ist.

Auch wenn Sie ein solches Schreiben nicht mehr besitzen, kann eine Überprüfung sinnvoll sein. Häufig lässt sich aus Versicherungsschein, Nachträgen, jährlichen Standmitteilungen und den Versicherungsbedingungen nachvollziehen, welcher Rentenfaktor ursprünglich vorgesehen war und welcher heute angesetzt wird.

Was können Betroffene verlangen?

Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und dem Inhalt der verwendeten Klausel ab.

Ist eine Klausel unwirksam und wurde der Rentenfaktor auf ihrer Grundlage herabgesetzt, kann insbesondere zu prüfen sein, ob sich der Versicherer überhaupt auf die erfolgte Absenkung berufen darf.

Für Versicherte, deren Rentenphase noch nicht begonnen hat, kann dies für die Höhe der späteren Altersrente von erheblicher Bedeutung sein.

Hat die Rentenzahlung bereits begonnen und wurde die Rente auf Grundlage eines möglicherweise unzulässig reduzierten Rentenfaktors berechnet, können zusätzlich Zahlungsansprüche beziehungsweise Ansprüche auf eine Neuberechnung der Rente zu untersuchen sein.

Ob und in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Hier kommt es unter anderem auf den konkreten Vertrag, den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor, spätere Vertragsänderungen und die verwendeten Versicherungsbedingungen an.

Eine Unterlassungserklärung bedeutet nicht automatisch Geld für jeden Kunden

Ein wichtiger Punkt wird leicht missverstanden: Gibt ein Versicherungsunternehmen eine Unterlassungserklärung hinsichtlich einer bestimmten Klausel ab, bedeutet dies nicht automatisch, dass jeder Versicherungsnehmer sofort eine bestimmte Geldsumme erhält.

Auch bedeutet die aktuelle Rechtsprechung nicht, dass sämtliche jemals vorgenommenen Änderungen eines Rentenfaktors automatisch unwirksam sind.

Entscheidend bleibt die Prüfung des konkreten Vertrags.

Die aktuellen Entwicklungen sind für Versicherte dennoch ausgesprochen relevant. Wenn ein Versicherer sich verpflichtet, eine beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden beziehungsweise sich hierauf nicht mehr zu berufen, stellt sich für bestehende Verträge umso dringlicher die Frage, welche Folgen dies für bereits vorgenommene Rentenfaktorsenkungen hat.

Betroffene sollten deshalb nicht lediglich darauf warten, ob ihr Versicherer von sich aus tätig wird.

Warum kann der finanzielle Unterschied erheblich sein?

Die wirtschaftliche Tragweite wird häufig unterschätzt.

Ein Rentenfaktor wirkt nicht einmalig, sondern grundsätzlich auf jede monatliche Rentenzahlung. Eine Differenz von beispielsweise 50, 100 oder 150 Euro monatlich kann sich über viele Jahre zu einem fünfstelligen Betrag summieren.

Bei höheren Vertragsguthaben können die Unterschiede noch größer sein.

Gerade Versicherungsnehmer, die über viele Jahre erhebliche Beiträge in ihre Altersvorsorge eingezahlt haben, sollten deshalb prüfen lassen, ob der aktuell verwendete Rentenfaktor tatsächlich der vertraglich und rechtlich maßgebliche ist.

Sollten Betroffene ihre Rentenversicherung jetzt kündigen?

Eine vorschnelle Kündigung ist regelmäßig nicht der richtige erste Schritt.

Gerade ältere Rentenversicherungen können Konditionen enthalten, die heute nicht mehr oder nur noch schwer erhältlich sind. Hinzu kommen mögliche steuerliche Auswirkungen, Abschlusskosten, Garantien und weitere vertragliche Besonderheiten.

Wer Zweifel an der Wirksamkeit einer Rentenfaktorsenkung hat, sollte deshalb zunächst den bestehenden Vertrag überprüfen lassen.

Die entscheidende Frage lautet häufig nicht: „Soll ich den Vertrag kündigen?“, sondern vielmehr: „Welche Rentenleistung steht mir aus meinem bestehenden Vertrag tatsächlich zu?“

Welche Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt?

Für eine erste rechtliche Einschätzung sind insbesondere der ursprüngliche Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und mögliche Nachträge hilfreich.

Von besonderer Bedeutung sind außerdem Schreiben, in denen der Versicherer eine Änderung oder Herabsetzung des Rentenfaktors angekündigt hat.

Auch aktuelle Standmitteilungen können wichtig sein.

Sollten einzelne Unterlagen fehlen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass eine Prüfung unmöglich ist. Zunächst kann anhand der vorhandenen Dokumente festgestellt werden, welche weiteren Informationen benötigt werden.

Was sollten Versicherte jetzt konkret tun?

Wenn Sie eine private, fondsgebundene oder geförderte Rentenversicherung besitzen, sollten Sie zunächst Ihren Versicherungsschein und Ihre Vertragsunterlagen heraussuchen.

Vergleichen Sie insbesondere den bei Vertragsschluss genannten Rentenfaktor mit späteren Angaben des Versicherers.

Wurde der Rentenfaktor reduziert, sollte anschließend geprüft werden, auf welche konkrete Vertragsklausel der Versicherer die Änderung gestützt hat.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 10. Dezember 2025 kann eine solche Prüfung heute wesentlich erfolgversprechender sein als noch vor einigen Jahren.

Wir prüfen Ihre Rentenversicherung und die Kürzung des Rentenfaktors

Unsere Kanzlei unterstützt Versicherungsnehmer bei der Prüfung ihrer Renten- und Lebensversicherungsverträge.

Wir können insbesondere prüfen,

ob Ihr Versicherungsvertrag eine problematische Rentenfaktorklausel enthält,

ob der ursprünglich vereinbarte Rentenfaktor nachträglich reduziert wurde,

ob die verwendete Klausel mit der aktuellen Rechtsprechung vereinbar ist,

ob Sie sich gegen eine bereits vorgenommene Herabsetzung wenden können,

ob eine Neuberechnung Ihrer zukünftigen oder bereits laufenden Rente in Betracht kommt und

welche konkreten Schritte gegenüber Ihrem Versicherungsunternehmen sinnvoll sind.

Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Formulierungen isoliert, sondern insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge.

Rentenfaktor herabgesetzt? Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen

Wenn Ihr Versicherer Ihren Rentenfaktor reduziert hat, sollten Sie die Kürzung nicht ungeprüft hinnehmen.

Die aktuelle Rechtsprechung und die inzwischen erfolgten Unterlassungserklärungen mehrerer Versicherer zeigen, dass bei entsprechenden Vertragsklauseln erheblicher rechtlicher Prüfungsbedarf bestehen kann.

Besonders bei lang laufenden Verträgen und größeren Vertragsguthaben kann es wirtschaftlich um erhebliche Beträge gehen.

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Dabei können wir zunächst klären, ob Ihr Vertrag für eine nähere Prüfung in Betracht kommt und welche Unterlagen wir hierfür benötigen.

Einen Termin für die kostenlose telefonische Erstberatung können Sie bequem online buchen.

Bleiben Sie über wichtige Urteile und Verbraucherrechte informiert

Wir berichten regelmäßig über neue Urteile, Entwicklungen im Versicherungs-, Bank- und Verbraucherrecht sowie über Möglichkeiten, finanzielle Ansprüche durchzusetzen.

👉 Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter:
https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html

Darf meine Versicherung den Rentenfaktor nachträglich kürzen?

Nicht jede nachträgliche Kürzung des Rentenfaktors ist zulässig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel für unwirksam erklärt, die dem Versicherer eine Herabsetzung des Rentenfaktors bei ungünstiger Entwicklung bestimmter Rechnungsgrundlagen erlaubte, ohne ihn bei einer späteren Verbesserung zu einer entsprechenden Wiederanhebung zu verpflichten. Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Klausel Ihres Versicherungsvertrags.

Kann ich nach dem BGH-Urteil meinen ursprünglichen Rentenfaktor zurückverlangen?

Das kann möglich sein. Wurde Ihr Rentenfaktor aufgrund einer Klausel reduziert, die mit der vom BGH beanstandeten Regelung identisch oder rechtlich vergleichbar ist, sollte geprüft werden, ob die Herabsetzung unwirksam ist. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Betroffene bei entsprechenden Klauseln eine Korrektur ihres Rentenfaktors verlangen können.

Welche Versicherungen sind von unwirksamen Rentenfaktorklauseln betroffen?

Das BGH-Urteil betrifft unmittelbar eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in bestimmten fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen. Inzwischen sind jedoch auch vergleichbare Klauseln anderer Versicherer Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Unter anderem haben Allianz Pensionskasse AG, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Unterlassungserklärungen zu beanstandeten Klauseln abgegeben.

Wie erkenne ich, ob mein Rentenfaktor gekürzt wurde?

Prüfen Sie zunächst Ihren ursprünglichen Versicherungsschein und vergleichen Sie die dort genannten Werte mit späteren Standmitteilungen und Nachträgen. Häufig haben Versicherer ihre Kunden außerdem schriftlich über eine Anpassung oder Neufestsetzung des Rentenfaktors informiert. Wichtig ist anschließend die Prüfung der Vertragsklausel, auf die der Versicherer die Kürzung gestützt hat.

Wie viel Geld kann eine unzulässige Kürzung des Rentenfaktors ausmachen?

Das hängt insbesondere vom angesparten Kapital, der Höhe der Kürzung und der Dauer des Rentenbezugs ab. Schon eine Differenz von beispielsweise 100 Euro monatlich entspricht 1.200 Euro pro Jahr und bei 20 Jahren Rentenbezug rechnerisch 24.000 Euro. Bei hohen Vertragsguthaben oder stärkeren Kürzungen können die wirtschaftlichen Auswirkungen entsprechend größer sein. Der Rentenfaktor ist deshalb eine zentrale Größe für die tatsächliche Höhe der späteren Rente.

Was sollte ich tun, wenn meine Versicherung den Rentenfaktor gesenkt hat?

Nehmen Sie eine Kürzung nicht ungeprüft hin. Stellen Sie Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Nachträge, Standmitteilungen und insbesondere das Schreiben über die Herabsetzung des Rentenfaktors zusammen. Anschließend kann geprüft werden, ob die verwendete Klausel rechtlich angreifbar ist und ob eine Korrektur des Rentenfaktors verlangt werden kann. Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos und kann vorab online gebucht werden.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen