07. August 2026

Rentenversicherung zahlt weniger als erwartet: Ist ein nachträglich gesenkter Rentenfaktor zulässig?

Viele Menschen zahlen über Jahre oder sogar Jahrzehnte in eine private oder fondsgebundene Rentenversicherung ein. Dabei spielt nicht nur das angesparte Kapital eine Rolle. Entscheidend für die spätere monatliche Rente ist häufig auch der sogenannte Rentenfaktor.

Problematisch wird es, wenn dieser Faktor während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsunternehmen nach unten angepasst wird. Aus einer ursprünglich erwarteten Altersrente kann dadurch eine spürbar geringere monatliche Zahlung werden.

Solche Vertragsregelungen stehen zunehmend auf dem rechtlichen Prüfstand. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) bereits eine Klausel beanstandet, die dem Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung des Rentenfaktors ermöglichte. Inzwischen werden auch weitere Klauselgestaltungen von Versicherungsunternehmen gerichtlich überprüft.

Für Versicherungsnehmer ist diese Entwicklung wichtig. Wer eine private Rentenversicherung besitzt, sollte deshalb genauer hinsehen, wenn der ursprünglich genannte Rentenfaktor im Laufe der Vertragszeit nach unten verändert wurde.

Warum ist der Rentenfaktor für Ihre Altersvorsorge so wichtig?

Bei vielen privaten Rentenversicherungen wird zum vereinbarten Rentenbeginn das vorhandene Vertragskapital in eine lebenslange monatliche Rente umgerechnet.

Hierbei kommt dem Rentenfaktor eine entscheidende Bedeutung zu.

Er gibt vereinfacht ausgedrückt an, welchen monatlichen Rentenbetrag Sie für einen bestimmten Teil des angesparten Kapitals erhalten.

Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen:

Sie verfügen zum Rentenbeginn über ein Vertragsguthaben von 150.000 Euro. Bei einem Rentenfaktor von 30 Euro je 10.000 Euro Kapital ergäbe sich rechnerisch eine monatliche Rente von 450 Euro.

Wird derselbe Faktor während der Vertragslaufzeit auf 25 Euro abgesenkt, reduziert sich die monatliche Zahlung auf 375 Euro.

Die Differenz beträgt 75 Euro im Monat und damit 900 Euro im Jahr.

Bei einem Rentenbezug über beispielsweise 20 Jahre würde sich allein daraus rechnerisch ein Unterschied von 18.000 Euro ergeben.

Je größer das vorhandene Kapital und je stärker die Reduzierung des Rentenfaktors ausfällt, desto erheblicher können die finanziellen Auswirkungen sein.

Weshalb verändern Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor?

Private Rentenversicherungen werden häufig viele Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn abgeschlossen.

Während dieser langen Laufzeit können sich die wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen verändern. Versicherer berufen sich bei Anpassungen beispielsweise auf eine gestiegene Lebenserwartung, neue Sterbetafeln oder veränderte Rechnungsgrundlagen.

Aus Sicht des Versicherungsunternehmens können solche Entwicklungen dazu führen, dass eine lebenslange Rentenzahlung teurer wird als ursprünglich kalkuliert.

Ob der Versicherer deshalb jedoch den Rentenfaktor eines bestehenden Vertrages nachträglich reduzieren darf, ist eine andere Frage.

Eine wirtschaftlich nachvollziehbare Motivation des Versicherers ersetzt keine wirksame vertragliche Grundlage.

Entscheidend ist deshalb, welche Rechte sich das Unternehmen in den Versicherungsbedingungen vorbehalten hat und ob diese Regelungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Warum können Klauseln zur Anpassung des Rentenfaktors unwirksam sein?

Versicherungsbedingungen werden regelmäßig vom Versicherungsunternehmen vorformuliert. Sie unterliegen deshalb grundsätzlich der gesetzlichen Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Eine Klausel darf den Versicherungsnehmer insbesondere nicht unangemessen benachteiligen.

Genau hier liegt bei bestimmten Regelungen zum Rentenfaktor ein möglicher rechtlicher Angriffspunkt.

Problematisch kann beispielsweise eine Vertragsgestaltung sein, bei der sich der Versicherer das Recht einräumt, bei einer für ihn ungünstigen Entwicklung den Rentenfaktor zu reduzieren, während eine spätere Verbesserung der maßgeblichen Umstände nicht in vergleichbarer Weise zugunsten des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden muss.

Das wirtschaftliche Risiko einer langfristigen Veränderung würde dadurch möglicherweise einseitig auf den Kunden verlagert.

Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, muss allerdings anhand ihres genauen Wortlauts beurteilt werden.

BGH-Urteil zum Rentenfaktor stärkt Versicherungsnehmer

Von besonderer Bedeutung ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen IV ZR 34/25.

Der BGH hatte sich mit einer Klausel einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu beschäftigen, nach der der Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich herabgesetzt werden konnte.

Das Gericht hielt die konkrete Regelung für unwirksam.

Ein entscheidender Gesichtspunkt war dabei, dass der Versicherer zwar auf eine nachteilige Veränderung der maßgeblichen Umstände mit einer Reduzierung reagieren konnte, jedoch keine entsprechende Verpflichtung vorgesehen war, den Rentenfaktor bei einer späteren Verbesserung wieder anzuheben.

Der Bundesgerichtshof sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer.

Die Entscheidung ist deshalb für zahlreiche Inhaber privater Rentenversicherungen interessant.

Sie bedeutet jedoch nicht, dass nun automatisch jede Anpassung eines Rentenfaktors in jedem Versicherungsvertrag unwirksam wäre.

Weitere Versicherungsverträge stehen auf dem Prüfstand

Die rechtliche Auseinandersetzung ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht beendet.

Inzwischen werden auch weitere Klauseln von Lebensversicherungsunternehmen überprüft. Dabei geht es ebenfalls um Regelungen, mit denen der Rentenfaktor bei veränderten Rechnungsgrundlagen angepasst werden kann.

Die einzelnen Versicherungsbedingungen können sich jedoch erheblich unterscheiden.

Manche Klauseln stellen auf Veränderungen der Lebenserwartung ab, andere auf bestimmte Sterbetafeln, Rechnungszinsen oder weitere versicherungsmathematische Faktoren.

Deshalb muss bei jedem Vertrag gesondert geprüft werden, ob die dort verwendete Regelung mit den gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung vereinbar ist.

Wurde mein eigener Rentenfaktor überhaupt verändert?

Viele Versicherungsnehmer wissen gar nicht, welcher Rentenfaktor ursprünglich für ihren Vertrag vorgesehen war.

Das ist verständlich. Private Rentenversicherungen laufen oftmals über mehrere Jahrzehnte. Im Laufe dieser Zeit erhalten Versicherte zahlreiche Standmitteilungen, Prognosen und Vertragsinformationen.

Deshalb lohnt sich ein Blick in die älteren Unterlagen.

Suchen Sie insbesondere nach Angaben wie „Rentenfaktor“, „garantierter Rentenfaktor“, „Rentenberechnungsfaktor“, „garantierte Mindestrente“ oder ähnlichen Formulierungen.

Anschließend sollten Sie diese Angaben mit den aktuellen Vertragsinformationen vergleichen.

Ist der heute verwendete Faktor niedriger als der ursprünglich genannte Wert, sollte zunächst geklärt werden, wann die Änderung vorgenommen wurde und auf welche Bestimmung der Versicherer sie stützt.

Welche Verträge können betroffen sein?

Das Thema betrifft insbesondere Verträge, bei denen das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital mithilfe eines Rentenfaktors in eine monatliche lebenslange Rente umgerechnet wird.

Dazu können vor allem fondsgebundene Rentenversicherungen gehören.

Auch bei bestimmten Verträgen der privaten Altersvorsorge können entsprechende Berechnungsmechanismen vorgesehen sein.

Ob tatsächlich ein rechtliches Problem besteht, lässt sich jedoch nicht allein anhand des Produktnamens oder des Versicherungsunternehmens beurteilen.

Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen.

Auch zwei Kunden desselben Versicherers können unterschiedliche Klauseln vereinbart haben, wenn ihre Verträge beispielsweise aus verschiedenen Tarifgenerationen stammen.

Welche Fragen müssen bei einer Vertragsprüfung geklärt werden?

Wer wissen möchte, ob eine Reduzierung seines Rentenfaktors rechtmäßig war, sollte den Vertrag nicht nur anhand einzelner Zahlen betrachten.

Zunächst ist festzustellen, welche Aussage der Versicherer bei Vertragsschluss zum Rentenfaktor getroffen hat.

Danach ist zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine spätere Anpassung vertraglich vorgesehen wurde.

Besonders wichtig ist die Frage, ob die Klausel verständlich formuliert ist und die Rechte sowie wirtschaftlichen Nachteile für den Versicherungsnehmer ausreichend erkennen lässt.

Außerdem muss geprüft werden, ob Veränderungen der Berechnungsgrundlagen ausgewogen behandelt werden oder ob die Vertragsgestaltung im Ergebnis vor allem dem Versicherer Vorteile verschafft.

Schließlich ist zu klären, ob der Versicherer bei der konkreten Herabsetzung überhaupt die Voraussetzungen eingehalten hat, die seine eigenen Versicherungsbedingungen vorsehen.

Was kann eine unwirksame Rentenfaktorklausel finanziell bedeuten?

Die rechtliche Frage ist für Versicherungsnehmer vor allem deshalb interessant, weil es nicht nur um eine theoretische Vertragsauslegung geht.

Am Ende steht die Höhe Ihrer Altersrente.

Kann sich der Versicherer auf die verwendete Anpassungsregelung nicht wirksam berufen, muss geprüft werden, welcher Rentenfaktor stattdessen für den Vertrag gilt.

Unter Umständen kann dies dazu führen, dass die spätere monatliche Rentenzahlung höher ausfällt als vom Versicherungsunternehmen zuletzt berechnet.

Über die gesamte Dauer des Rentenbezugs können sich daraus erhebliche Unterschiede ergeben.

Gerade bei größeren Vertragsguthaben lohnt es sich deshalb, eine Reduzierung nicht als bloße technische Änderung abzutun.

Was gilt, wenn meine Rentenversicherung bereits auszahlt?

Auch Versicherungsnehmer, die sich bereits im Ruhestand befinden und eine laufende private Rente beziehen, sollten das Thema nicht vorschnell als erledigt betrachten.

Wurde die Höhe der laufenden Rente auf Grundlage eines zuvor abgesenkten Rentenfaktors berechnet, kann geprüft werden, ob diese Berechnung Bestand hat.

Je nach Gestaltung des Vertrages und den Umständen des Einzelfalls kann sich auch die Frage nach Ansprüchen für bereits vergangene Zeiträume stellen.

Dabei müssen allerdings mögliche Verjährungsfristen berücksichtigt werden.

Wer bereits eine Rente erhält und vermutet, dass ein reduzierter Rentenfaktor verwendet wurde, sollte daher nicht unnötig lange warten.

Muss der Versicherer automatisch auf mich zukommen?

Darauf sollten sich Versicherungsnehmer nicht verlassen.

Selbst eine höchstrichterliche Entscheidung zu einer bestimmten Vertragsklausel bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche Versicherer sämtliche Verträge selbstständig neu berechnen.

Hinzu kommt, dass sich die Bedingungen verschiedener Anbieter und Tarifgenerationen unterscheiden.

Betroffene sollten deshalb ihre Vertragsunterlagen selbst überprüfen beziehungsweise prüfen lassen und gegebenenfalls ihre Rechte gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen.

Sollte ich meinen Vertrag jetzt kündigen?

Eine Kündigung allein wegen eines möglicherweise zu niedrig angesetzten Rentenfaktors kann vorschnell sein.

Die Beendigung einer langfristigen Rentenversicherung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Unter anderem können der Rückkaufswert, steuerliche Aspekte und bereits erworbene Vertragsrechte eine Rolle spielen.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt:

Wenn gerade darüber gestritten wird, welche Leistungen Ihnen aus Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag zustehen, sollte dieser Vertrag nicht ohne vorherige Prüfung beendet oder grundlegend verändert werden.

Bevor Sie kündigen, einen Vergleich akzeptieren oder einer Vertragsänderung zustimmen, sollte deshalb geklärt werden, welche Ansprüche möglicherweise bestehen.

Welche Dokumente benötigen Sie für eine erste Prüfung?

Wenn Sie feststellen möchten, ob Ihr Vertrag betroffen sein könnte, sollten Sie möglichst die ursprünglichen Vertragsunterlagen heraussuchen.

Besonders hilfreich sind:

der Versicherungsschein,

die bei Abschluss geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen,

Nachträge und spätere Vertragsänderungen,

ältere und aktuelle Standmitteilungen,

Mitteilungen des Versicherers über Änderungen des Rentenfaktors,

aktuelle Rentenprognosen und

bei bereits begonnenem Rentenbezug die Unterlagen zur Berechnung Ihrer monatlichen Rente.

Sind nicht mehr sämtliche Dokumente vorhanden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass eine Prüfung ausgeschlossen ist. Entscheidend ist zunächst, möglichst nachvollziehen zu können, welche Vertragsregelung ursprünglich galt und welche Änderung später vorgenommen wurde.

Was sollten Versicherungsnehmer jetzt konkret unternehmen?

Wenn Sie eine private oder fondsgebundene Rentenversicherung besitzen, lohnt sich zunächst ein Vergleich zwischen Ihren ursprünglichen Vertragsunterlagen und den aktuellen Angaben Ihres Versicherers.

Stellen Sie dabei eine Abweichung beim Rentenfaktor fest, sollten Sie sich erklären lassen, wann und aus welchem Grund dieser verändert wurde.

Akzeptieren Sie eine solche Herabsetzung nicht allein deshalb als rechtmäßig, weil der Versicherer auf veränderte Lebenserwartungen, neue Sterbetafeln oder wirtschaftliche Entwicklungen verweist.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur, warum der Versicherer den Faktor verändert hat.

Entscheidend ist vor allem, ob er dies nach Ihrem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorgaben überhaupt durfte.

Wie unterstützt unsere Kanzlei bei Streit um den Rentenfaktor?

Unsere Kanzlei vertritt Verbraucher regelmäßig bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen.

Wenn der Rentenfaktor Ihrer privaten Rentenversicherung reduziert wurde, können wir Ihre Vertragsunterlagen und die verwendeten Versicherungsbedingungen prüfen.

Dabei untersuchen wir insbesondere, welche Regelung bei Abschluss des Vertrages galt, ob der Versicherer den Faktor später verändert hat und auf welche Klausel die Änderung gestützt wurde.

Anschließend kann bewertet werden, ob diese Vertragsbestimmung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung wirksam ist.

Bestehen Ansprüche, können wir diese gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen und Sie bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Rentenfaktor gesenkt? Eine rechtliche Prüfung kann sich lohnen

Bei einer privaten Rentenversicherung geht es um Ihre finanzielle Absicherung im Alter. Selbst vermeintlich kleine Änderungen können sich über viele Jahre zu erheblichen Beträgen summieren.

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Versicherungsunternehmen bei der nachträglichen Veränderung vertraglicher Berechnungsgrundlagen nicht völlig freie Hand haben.

Wurde der Rentenfaktor Ihres Vertrages reduziert, sollten Sie deshalb prüfen lassen, ob Sie diese Kürzung tatsächlich hinnehmen müssen.

Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos. Einen Termin können Sie bequem online buchen.

Gerne sehen wir uns Ihren Fall an und besprechen mit Ihnen, ob und welche Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung in Betracht kommen.

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Darf meine Versicherung den Rentenfaktor nachträglich senken?

Nicht ohne Weiteres. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen und die konkrete Anpassungsklausel. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel für unwirksam erklärt, die eine Herabsetzung des Rentenfaktors ermöglichte, ohne den Versicherer bei einer späteren Verbesserung der maßgeblichen Umstände entsprechend zu einer Wiederanhebung zu verpflichten.

Gilt das BGH-Urteil automatisch für jede private Rentenversicherung?

Nein. Das Urteil betrifft zunächst die konkret überprüfte Klausel einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung. Allerdings können auch Klauseln anderer Verträge rechtlich problematisch sein, wenn sie ähnlich ausgestaltet sind. Tatsächlich gehen Verbraucherzentralen inzwischen gegen weitere Versicherer und Klauselvarianten vor.

Woran erkenne ich, ob mein Rentenfaktor gekürzt wurde?

Vergleichen Sie insbesondere den ursprünglichen Versicherungsschein und die damaligen Versicherungsbedingungen mit späteren Standmitteilungen, Vertragsnachträgen und aktuellen Rentenprognosen. Wird dort inzwischen ein niedrigerer Rentenfaktor angegeben, sollte geprüft werden, auf welcher vertraglichen Grundlage die Änderung erfolgt ist.

Kann ich bei einem unzulässig gekürzten Rentenfaktor eine höhere Rente verlangen?

Das kann je nach Vertragsgestaltung in Betracht kommen. Ist die Klausel unwirksam, auf deren Grundlage der Versicherer den Rentenfaktor reduziert hat, stellt sich insbesondere die Frage, ob die Kürzung Bestand haben kann und welcher Rentenfaktor stattdessen für die Berechnung maßgeblich ist. Bei bereits laufenden Rentenzahlungen können gegebenenfalls auch Nachzahlungsansprüche zu prüfen sein.

Sollte ich meine Rentenversicherung wegen eines gekürzten Rentenfaktors kündigen?

Eine vorschnelle Kündigung ist regelmäßig nicht empfehlenswert. Zunächst sollte geklärt werden, ob die Kürzung des Rentenfaktors überhaupt wirksam ist und welche Ansprüche aus dem bestehenden Vertrag bestehen. Eine Kündigung kann darüber hinaus wirtschaftliche und steuerliche Nachteile haben. Lassen Sie daher zunächst Ihre Vertragsunterlagen und die konkrete Rentenfaktorklausel prüfen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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