04. Februar 2013

Santander erklärt erneut Anerkenntnis vor Amtsgericht Mönchengladbach – Kreditgebühren werden erstattet

In einem von uns geführten Klageverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach hat die beklagte Santander Consumer Bank mit Schriftsatz vom 25.01.2013 anerkannt, dass sie zur Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Kreditvertrag nebst Zinsen und Verfahrenskosten verpflichtet ist. In unseren Prozessen ist dies bereits das zweite Anerkenntnisurteil. Kollegen berichten uns von mindestens einem weiteren Anerkenntnis.

Die vermutete Taktik dahinter: Ein Anerkenntnisurteil ergeht ohne Begründung. Ohne Begründung ist es aber für Rechtsanwälte wenig sinnvoll ein Urteil zu zitieren.

Die Rechtsprechung soll damit aufgehalten werden, denn vereinfacht gesagt gilt: Je mehr Urteile ein Anwalt zitieren kann, desto eher wird ein Gericht sich auf diese anderen Urteile verlassen und sich nichts Neues ausdenken.

Diese Taktik vermuten wir bei Santander, aber auch bei der Targobank.

Die Hoffnung der Banken ist möglicherweise, dass einzelne Fehlurteile geschehen, die Bankenanwälte dann zitieren können, um Gerichte zu irritieren. Zuletzt geschah dies wohl gleich mehrfach in Stuttgart.

"Die dortige Rechtsprechung wird nach meiner Einschätzung keinen dauerhaften Bestand haben", so Rechtsanwalt Lenné und weiter: "Wir führen deutlich über 700 Verfahren. Alle uns bekannt gewordenen Urteile, auf die sich Banken berufen, bundesweit ca. 12 Urteile, sind aus unserer Sicht eindeutige Fehlurteile oder sie sind längst überholt. Die Rechtsprechung zu Gunsten der Bankkunden wird nicht aufzuhalten sein."

Wenn auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, raten wir Ihnen diese Gebühr herauszufordern.

Wir haben Ihnen hierfür ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung erstellt, welches Sie gerne benutzen können.  

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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