SCHUFA-Score falsch oder intransparent: Welche Rechte haben Betroffene?
Ein schlechter oder nicht nachvollziehbarer SCHUFA-Score kann für Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Folgen haben. Ob Kredit, Ratenzahlung, Mobilfunkvertrag, Leasing oder die Finanzierung einer Immobilie: Eine negative Bonitätsbewertung kann dazu führen, dass ein Vertrag abgelehnt wird oder nur zu schlechteren Konditionen zustande kommt. Hier erfahren Sie, welche Rechten Ihnen bei unrichtigen SCHUFA-Einträgen zustehen.
Neuregelungen bei der SCHUFA
Seit 2026 arbeitet die SCHUFA mit einem neuen allgemeinen Score-Modell. Der neue Score wird auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten angegeben und soll anhand von zwölf Kriterien berechnet werden. Dazu gehören unter anderem Zahlungsstörungen, das Alter bestimmter Bank- und Kreditkartenverbindungen, die Dauer des aktuellen Wohnsitzes, Kreditanfragen und bestehende Kredite. Gleichzeitig existieren neben diesem allgemeinen Score weiterhin weitere Bewertungsmodelle für bestimmte Anwendungsbereiche. Dazu gehört beispielsweise ein gesondertes Modell im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen.
Für Betroffene stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Was können Sie tun, wenn Sie Ihren SCHUFA-Score nicht nachvollziehen können, falsche Daten gespeichert sind oder Ihnen wegen einer Bonitätsbewertung ein Vertrag verweigert wurde?
Warum der SCHUFA-Score für Verbraucher so wichtig ist
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei und keine staatliche Behörde. Sie sammelt personenbezogene Informationen, die für die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit relevant sein können, und stellt Bonitätsinformationen ihren Vertragspartnern zur Verfügung.
Ein Score ist dabei vereinfacht gesagt ein statistischer Wahrscheinlichkeitswert. Er soll eine Aussage darüber ermöglichen, wie wahrscheinlich ein bestimmtes zukünftiges Verhalten ist, beispielsweise die vertragsgemäße Rückzahlung eines Kredits.
Der Score selbst ist allerdings nicht zwingend die einzige Information, die ein Unternehmen bei einer Bonitätsprüfung verwendet. Unternehmen können je nach Geschäftsmodell weitere Informationen erhalten oder eigene Bewertungsverfahren einsetzen. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihren eigenen allgemeinen SCHUFA-Score überprüfen und davon ausgehen, dass dieser Wert für eine konkrete Vertragsentscheidung allein maßgeblich ist.
Gerade bei einer Immobilienfinanzierung kann eine solche Unterscheidung erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Ein Verbraucher kann beispielsweise seinen allgemeinen Score überprüfen und trotzdem nicht wissen, dass bei einem Kreditinstitut ein anderes Bewertungsmodell oder zusätzliche Informationen eine Rolle spielen.
Welche Daten verwendet die SCHUFA?
Nach den aktuellen Angaben der SCHUFA fließen in den neuen allgemeinen Score zwölf Kriterien ein. Hierzu zählen insbesondere die oben genannten Kriterien. Auch Angaben zu Immobilienkrediten und eine Identitätsprüfung können eine Rolle spielen.
Relevant ist auch: Nicht jede Information, die bei einem Unternehmen im Zusammenhang mit einer Bonitätsprüfung verwendet wird, muss zwangsläufig Bestandteil des allgemeinen SCHUFA-Scores sein.
Neben dem allgemeinen Score können zusätzliche Informationen verarbeitet oder an Vertragspartner übermittelt werden. Nach aktuellen Angaben werden beispielsweise Daten zu Kredit- und Leasingverträgen oder zur Anzahl bestimmter Vertragsbeziehungen angeboten. Bei speziellen Geschäftsmodellen können darüber hinaus eigene Bewertungsmodelle zum Einsatz kommen.
Für Betroffene ist daher eine genaue Prüfung wichtig. Ein vermeintlich „guter“ allgemeiner Score beantwortet nicht automatisch die Frage, warum ein konkreter Vertrag abgelehnt wurde.
Was gilt rechtlich für das Scoring?
Das Scoring unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere § 31 BDSG enthält Vorgaben für die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten zur Beurteilung des zukünftigen Verhaltens einer Person.
Danach muss unter anderem das Datenschutzrecht eingehalten werden. Die für die Berechnung verwendeten Daten müssen nach einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren für die Berechnung des jeweiligen Wahrscheinlichkeitswertes erheblich sein. Außerdem darf ein Score nicht ausschließlich auf der Anschrift einer Person beruhen.
Das bedeutet nicht, dass jeder SCHUFA-Score automatisch rechtswidrig ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Daten konkret verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Sie haben ein Recht auf Auskunft
Eine der wichtigsten Möglichkeiten für Betroffene ist die Auskunft nach Art. 15 DSGVO.
Sie können grundsätzlich verlangen zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Bei einer automatisierten Entscheidungsfindung beziehungsweise einem Profiling können darüber hinaus aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik verlangt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte betroffener Personen beim Scoring ausdrücklich gestärkt. Nach der Rechtsprechung müssen Informationen über eine automatisierte Bonitätsbeurteilung so erläutert werden, dass die betroffene Person nachvollziehen kann, wie die Entscheidung zustande gekommen ist und sie gegebenenfalls anfechten kann. Dabei müssen allerdings auch berechtigte Interessen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und die Rechte Dritter, berücksichtigt werden.
Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen sich nicht ohne Weiteres mit dem Hinweis zufriedengeben, ein Score sei das Ergebnis eines geheimen mathematischen Verfahrens und deshalb nicht erklärbar.
Was können Sie tun, wenn SCHUFA-Daten falsch sind?
Der erste Schritt sollte regelmäßig darin bestehen, die bei der SCHUFA gespeicherten Daten vollständig zu überprüfen.
Hierfür können Sie eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO verlangen. Prüfen Sie insbesondere:
- Sind Name, Anschrift und sonstige Stammdaten richtig?
- Sind sämtliche gespeicherten Vertragsdaten korrekt?
- Gibt es Zahlungsstörungen, die Sie bereits beglichen haben?
- Ist eine Forderung überhaupt berechtigt?
- Wurde eine Forderung möglicherweise doppelt gespeichert?
- Sind Vertragsbeziehungen noch gespeichert, obwohl sie längst beendet wurden?
- Sind Kreditanfragen oder andere Anfragen nachvollziehbar?
- Welche Unternehmen haben in der Vergangenheit Bonitätsinformationen abgefragt?
- Wird ein Score verwendet, der für den konkreten Geschäftsbereich relevant ist?
Stellen Sie einen Fehler fest, sollten Sie nicht einfach abwarten. Falsche oder nicht mehr erforderliche personenbezogene Daten können einen Anspruch auf Berichtigung beziehungsweise Löschung begründen.
Wann müssen negative Einträge gelöscht werden?
Hier ist Vorsicht geboten: Die Begleichung einer Forderung führt nicht automatisch dazu, dass der betreffende Eintrag sofort aus einer Auskunftei verschwinden muss.
Der Bundesgerichtshof hat Ende 2025 entschieden, dass von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei gemeldete Informationen über Zahlungsstörungen nicht allein deshalb unmittelbar gelöscht werden müssen, weil die Forderung inzwischen ausgeglichen wurde. Die Frage der weiteren Speicherung hängt vielmehr von einer datenschutzrechtlichen Interessenabwägung und den konkreten Umständen ab.
Das bedeutet aber nicht, dass ein einmal eingetragener negativer Datensatz beliebig lange gespeichert werden darf.
Gerade bei erledigten Forderungen lohnt sich deshalb eine individuelle Prüfung. Gleiches gilt, wenn eine Forderung bestritten wurde oder die Voraussetzungen für eine Übermittlung an die Auskunftei möglicherweise nicht vorlagen.
Für die Meldung bestimmter Zahlungsstörungen sieht § 31 BDSG konkrete Voraussetzungen vor. Unter anderem kann es darauf ankommen, ob die Forderung rechtskräftig festgestellt, ausdrücklich anerkannt oder unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen mehrfach angemahnt wurde. Nicht selten fehlt es hieran.
Was gilt bei einem negativen SCHUFA-Eintrag trotz bestrittenem Anspruch?
Besonders kritisch kann es sein, wenn ein Unternehmen eine Forderung an eine Auskunftei meldet, obwohl Sie die Forderung substantiiert bestreiten.
Ob eine Speicherung und Übermittlung in einem solchen Fall zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend können beispielsweise die Entstehung und Fälligkeit der Forderung, der Inhalt des Bestreitens, die Kommunikation mit dem Gläubiger sowie die Frage sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Meldung erfüllt wurden.
Betroffene sollten deshalb nicht vorschnell eine Forderung anerkennen, nur um einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden. Umgekehrt sollte ein berechtigter Anspruch des Vertragspartners nicht allein deshalb bestritten werden, weil ein negativer Eintrag befürchtet wird.
Wenn die Rechtslage unklar ist, kann eine rechtliche Prüfung helfen, bevor weitere Erklärungen gegenüber dem Gläubiger oder der Auskunftei abgegeben werden.
Was ist, wenn ein Kredit oder Vertrag wegen des Scores abgelehnt wurde?
Eine abgelehnte Finanzierung oder ein verweigerter Vertrag kann für Betroffene besonders ärgerlich sein. Rechtlich sollte zunächst geklärt werden, worauf die Ablehnung tatsächlich beruhte.
Denn nicht jede Vertragsablehnung lässt sich automatisch auf die SCHUFA zurückführen. Umgekehrt kann eine Bonitätsauskunft eine erhebliche Rolle gespielt haben, ohne dass der Verbraucher den zugrunde liegenden Bewertungsprozess kennt.
Wenn ein Unternehmen eine automatisierte Entscheidung getroffen hat, können die Informations- und Auskunftsrechte nach der DSGVO besonders relevant sein.
Deshalb sollten Sie bei einer abgelehnten Finanzierung oder einem anderen wirtschaftlich wichtigen Vertrag möglichst genau dokumentieren, wann und unter welchen Umständen die Ablehnung erfolgt ist. Bewahren Sie Schreiben, E-Mails und sonstige Mitteilungen des Unternehmens auf.
Können Sie Schadensersatz verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO in Betracht.
Voraussetzung ist allerdings nicht allein, dass Sie mit einem SCHUFA-Eintrag oder einer Bonitätsbewertung unzufrieden sind. Es muss vielmehr eine Verletzung der DSGVO vorliegen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch müssen erfüllt sein.
Ob beispielsweise ein immaterieller Schaden oder ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist und ob dieser auf einer rechtswidrigen Datenverarbeitung beruht, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Besonders wichtig ist daher die Beweissicherung. Wenn Ihnen wegen einer Bonitätsbewertung beispielsweise ein Kredit, ein Mietvertrag oder ein anderer wirtschaftlich bedeutsamer Vertrag verweigert wurde, sollten Sie entsprechende Unterlagen aufbewahren.
Was bedeutet der neue SCHUFA-Score für Verbraucher?
Der seit März 2026 eingeführte allgemeine Score stellt eine Änderung gegenüber den früheren Modellen dar. Die SCHUFA nennt zwölf Kriterien, die für die Berechnung des neuen Scores maßgeblich sein sollen. Verbraucher können dadurch grundsätzlich besser nachvollziehen, welche Faktoren für den allgemeinen Score relevant sind.
Gleichzeitig sollten Verbraucher berücksichtigen, dass der allgemeine Score nicht zwangsläufig jede einzelne Bonitätsprüfung abbildet. Für bestimmte Geschäftsbereiche können andere Bewertungsmodelle oder zusätzliche Informationen relevant sein.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, nicht nur auf eine einzelne Score-Zahl zu schauen. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten personenbezogenen Daten gespeichert sind, wie diese verarbeitet werden und welche Informationen bei einer konkreten Entscheidung verwendet wurden.
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie Zweifel an Ihrem SCHUFA-Eintrag oder Ihrer Bonitätsbewertung haben, können wir Ihren Fall datenschutzrechtlich und zivilrechtlich prüfen.
Wir können insbesondere prüfen,
- ob ein negativer Eintrag inhaltlich richtig und rechtlich zulässig ist,
- ob die Voraussetzungen für die Meldung einer Forderung an eine Auskunftei erfüllt waren,
- ob ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung besteht,
- welche Auskunftsansprüche Ihnen gegenüber der Auskunftei oder einem beteiligten Unternehmen zustehen,
- ob aufgrund einer fehlerhaften Datenverarbeitung Schadensersatzansprüche in Betracht kommen und
- wie Ansprüche gegenüber der Auskunftei oder dem verantwortlichen Unternehmen durchgesetzt werden können.
Dabei kommt es entscheidend auf Ihren individuellen Fall an. Insbesondere sollten Sie nicht davon ausgehen, dass ein bestimmter Score automatisch einen Rechtsverstoß bedeutet. Ebenso wenig muss ein negativer Eintrag rechtmäßig sein, nur weil er tatsächlich in der Datenbank gespeichert ist.
Lassen Sie Ihren SCHUFA-Fall rechtlich prüfen
Wenn Sie feststellen, dass Ihre SCHUFA-Daten fehlerhaft sind, ein negativer Eintrag trotz erledigter oder bestrittener Forderung besteht oder Ihnen aufgrund einer Bonitätsprüfung ein wichtiger Vertrag verweigert wurde, sollten Sie die Angelegenheit nicht einfach hinnehmen.
Wir unterstützen Betroffene bei der Prüfung ihrer SCHUFA-Daten, bei der Durchsetzung von Berichtigungs- und Löschungsansprüchen sowie bei der rechtlichen Bewertung von Auskunfts- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen.
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf und lassen Sie Ihren konkreten Fall prüfen. Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Einen Termin für die telefonische Erstberatung können Sie bequem online buchen.
Je früher die gespeicherten Daten und die konkrete Bonitätsentscheidung überprüft werden, desto besser lässt sich feststellen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
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Was kann ich tun, wenn mein SCHUFA-Score falsch ist?
Zunächst sollten Sie prüfen, welche Daten bei der SCHUFA über Sie gespeichert sind. Dazu können Sie eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO verlangen. Sind Daten falsch, unvollständig oder unzulässig gespeichert, können je nach Einzelfall Berichtigungs- oder Löschungsansprüche bestehen.
Kann ich von der SCHUFA erfahren, wie mein Score berechnet wurde?
Betroffene haben grundsätzlich Auskunftsrechte nach der DSGVO. Bei Profiling oder automatisierten Entscheidungen können auch aussagekräftige Informationen über die zugrunde liegende Logik verlangt werden. Die Erklärung muss grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass die betroffene Person die Bewertung nachvollziehen und gegebenenfalls anfechten kann.
Muss ein negativer SCHUFA-Eintrag sofort gelöscht werden, wenn die Forderung bezahlt wurde?
Nein. Die Begleichung einer Forderung führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung des Eintrags. Entscheidend sind die konkreten Umstände und eine datenschutzrechtliche Prüfung. Eine unbegrenzte Speicherung ist allerdings ebenfalls nicht zulässig.
Was gilt, wenn die gemeldete Forderung bestritten wurde?
Bei einer bestrittenen Forderung sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Meldung an die SCHUFA überhaupt erfüllt waren. Maßgeblich können insbesondere die Entstehung und Fälligkeit der Forderung, das Bestreiten durch den Betroffenen und die vorherige Kommunikation mit dem Gläubiger sein.
Kann ich einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Das hängt vom jeweiligen Eintrag ab. Ein Löschungsanspruch kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn Daten falsch sind, die Speicherung nicht mehr erforderlich ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nicht vorlagen.
Was bedeutet der neue SCHUFA-Score seit 2026?
Der neue allgemeine SCHUFA-Score wird auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten dargestellt. Nach Angaben der SCHUFA fließen zwölf Kriterien in die Berechnung ein. Dabei ist zu beachten, dass neben diesem allgemeinen Score weiterhin weitere Bewertungsmodelle für bestimmte Geschäftsbereiche verwendet werden können.
Warum kann ein Kredit trotz eines guten SCHUFA-Scores abgelehnt werden?
Der allgemeine SCHUFA-Score ist nicht zwangsläufig die einzige Grundlage einer Kreditentscheidung. Banken und andere Unternehmen können zusätzliche Informationen berücksichtigen, eigene Bewertungsverfahren einsetzen oder auf spezielle Score-Modelle zurückgreifen.
Kann ich Schadensersatz wegen eines falschen SCHUFA-Eintrags verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO bestehen. Dafür muss insbesondere eine Verletzung der DSGVO vorliegen. Außerdem ist zu prüfen, ob hierdurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.
Welche Unterlagen sollte ich bei einer Vertrags- oder Kreditablehnung aufbewahren?
Bewahren Sie insbesondere Ablehnungsschreiben, E-Mails, Kreditunterlagen, Mitteilungen des Unternehmens und Ihre SCHUFA-Datenkopie auf. Diese Unterlagen können wichtig sein, um später nachvollziehen zu können, welche Bonitätsinformationen verwendet wurden und ob ein Schaden entstanden ist.
Kann eine Kanzlei gegen einen falschen SCHUFA-Eintrag vorgehen?
Ja. Rechtlich geprüft werden kann insbesondere, ob der Eintrag richtig und zulässig ist, ob Berichtigungs- oder Löschungsansprüche bestehen, welche Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können und ob gegebenenfalls Schadensersatz verlangt werden kann.

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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