15. Oktober 2013

Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall "Greenwich Associates Germany" - Schadensersatz geltend machen

Wieder einmal vertreten wir Kapitalanleger die Opfer eines Betruges geworden sind. Der Name "Greenwich Associates Germany" weckte bei vielen Geschädigten Hoffnung in eine solide Kapitalanlage, aber die bekannte Firma Greenwich Associates mit Hauptsitz in den USA hat in Deutschland keine Niederlassung und hat mit den hier getätigten Geschäften nichts zu tun.

Der bekannte Firmenname Greenwich wurde wohl zu betrügerischen Zwecken mißbraucht.

Die Masche des nun offenbar ermittelten Beschuldigten funktionierte so, dass er Anlegern vortäuschte sie würden sich an bekannten Investments beteiligen, z.B. an einer NEORT-Wandelanleihe mit 4,5 %, 7,25 % oder sogar 9,0 %.

Tatsächlich gab es diese Geschäfte aber nach unserem Kenntnisstand nicht. Das Geld floss wohl unmittelbar Betrügern zu und zwar über ein Konto einer Firma bei der ABN Amro Bank in den Niederlanden.

Wenn Sie betroffen sind, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB zu. Diese Normen lauten:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.

Und:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne und prüfen Ihre Ansprüche. Kontaktieren Sie uns einfach.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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