26. September 2019

Thomas Cook-Insolvenz: wie kurzfristig noch Geld gerettet werden kann

Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Das hat auch Auswirkungen auf die deutschen Tochtergesellschaften. Wer noch in den Urlaub hätte fahren sollen, kann die Leistungen aktuell offenbar vielfach nicht mehr in Anspruch nehmen. Der Verkauf und die Durchführung von Reisen sind gestoppt. Betroffen sind Reisen der Thomas Cook, Neckermann, Bucher Reisen und Öger Tours GmbH.

Wie Kunden jetzt noch ihr Geld retten können

Viele Kunden fragen sich jetzt, wie sie die bereits bezahlten Urlaubspreise noch retten können. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Welcher Weg zur Rettung Ihres Geldes der Beste ist, hängt davon ab, welche Zahlungsmethode genutzt wurde und wie lange die Zahlung schon zurückliegt.

Zahlung per Lastschriftmandat

Haben Sie den Reisepreis binnen der letzten 8 Wochen per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt, müssen Sie schnell sein: Dem eigenen Girokonto belasteten Beträgen kann man ohne Begründung innerhalb von 8 Wochen widersprechen. Die belasteten Beträge werden Ihrem Girokonto dann wieder gutgeschrieben. Eine entsprechende Funktion finden Sie bei den meisten Banken im Online-Banking-Portal neben dem jeweiligen Umsatz.

Haben Sie den Reisepreis binnen der letzten 13 Monate per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt, könnte ebenfalls noch eine Rückholung möglich sein. Nämlich dann, wenn Sie das SEPA-Mandat nicht unterschrieben haben. Das dürfte bei vielen Reisebuchungen im Internet der Fall sein, nicht jedoch bei Buchungen im Reisebüro. Viele im Internet erteilte SEPA-Mandate sind nicht formwirksam erteilt. Daher kann auch hier der Umsatz oftmals gerettet werden.

Zahlung per Kreditkarte

Falls Sie Ihre Reise per Kreditkarte gezahlt haben, können Sie ein sogenanntes Chargeback-Verfahren starten. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Bei Visa und Mastercard zählen ausdrücklich auch Insolvenzen dazu. Am besten wenden Sie sich hierbei aber an Ihre Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Banken bieten die entsprechenden Formulare regelmäßig auch online an. Doch auch hier laufen Fristen und man sollte schnell sein. Ggf. bestehen hier Besonderheiten für Pauschalreisen mit Sicherungsschein.

Auch bei sonstigen Zahlungsmethoden gibt es ggf. Möglichkeiten. Für eine zuverlässige Bewertung der Erfolgsaussichten ist eine Einzelfallbetrachtung zu empfehlen.

Forderungsabwehr gegen Thomas Cook

Wenn Sie Ihr Geld zurückerhalten haben, ist es durchaus möglich, dass sich Thomas Cook oder die Insolvenzverwaltung an Sie wendet und eine Rückzahlung der Beträge fordert. Das kann ggf. verhindert werden, indem Thomas Cook unmittelbar im Anschluss an die Rückbuchung angeschrieben wird. Gerne übernehmen wir diese Forderungsabwehr gegenüber Thomas Cook für Sie, noch bevor Schwierigkeiten für Sie entstehen.

Wir helfen Ihnen, die oftmals bestehenden Ansprüche durchzusetzen und Ihr Geld zu retten. Wenn Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung. Wir stehen Ihnen gerne auch bundesweit zur Verfügung. Übrigens: Unsere Kosten werden regelmäßig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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