31. Mai 2025

Variable Vergütung: Ziele zu spät übermittelt – Arbeitnehmer erhält 16.000 € Schadensersatz

Viele Beschäftigte erhalten neben dem festen Grundgehalt eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung – häufig als Bonus bezeichnet. Dieser ist in der Regel an die Erreichung bestimmter Zielvorgaben gebunden. Werden diese Ziele vom Arbeitgeber jedoch nicht rechtzeitig mitgeteilt und ist eine Zielerreichung dadurch nicht mehr möglich, können Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt (Az. 10 AZR 57/24).

Im konkreten Fall klagte ein leitender Angestellter, dessen Arbeitsvertrag eine variable Vergütung vorsah.

Laut einer bestehenden Betriebsvereinbarung hätten ihm die Zielvorgaben bis spätestens 1. März eines Jahres vorliegen müssen. Für das Jahr 2019 erhielt er die relevanten Informationen allerdings nur schleppend – zum Teil erst bis Mitte Oktober, zudem blieben einige Ziele weiterhin unklar.

Zwar zahlte das Unternehmen einen Bonus in Höhe von 15.600 €, doch der Mitarbeiter forderte darüber hinaus weitere 16.000 €.

Das Bundesarbeitsgericht gab ihm recht: Der Arbeitgeber habe seine Pflicht zur rechtzeitigen Zielvorgabe verletzt, indem er weder konkrete individuelle Ziele gesetzt noch die Unternehmensziele rechtzeitig verbindlich mitgeteilt habe – dies geschah erst, als rund 75 % des Zielzeitraums bereits vergangen waren.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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