26. August 2019

VW-Abgasskandal: aus der Musterklage aussteigen oder nicht?

Der Musterfeststellungsklage gegen VW haben sich bislang ca. 420.000 Geschädigte angeschlossen. Nachdem monatelang nicht viel passiert ist, steht nun am 30. September 2019 der erste Verhandlungstag vor dem OLG Braunschweig an. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Betroffene noch von der Musterfeststellungsklage abmelden und eigenständig gegen VW vorgehen. Das sollten Sie unbedingt in Erwägung ziehen, denn es ist absehbar, dass es sehr lange dauern wird, bis das Musterfeststellungsverfahren abgeschlossen sein wird.

Zunächst ist es gut möglich, dass das OLG Braunschweig zugunsten von VW entscheidet. Bereits in anderen Verfahren gegen VW wegen der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen hat das Gericht entschieden, dass die Betroffenen keine Ansprüche gegen VW haben.

Unabhängig davon ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass das Urteil des OLG Braunschweig rechtskräftig wird – vermutlich wird die Sache anschließend durch den BGH entschieden. Bis zu einer Entscheidung kann es also durchaus noch drei Jahre oder länger dauern. VW selbst rechnet mit einem endgültigen Urteil erst 2023. Im Anschluss daran muss dann voraussichtlich noch jeweils einzeln die Höhe des Anspruchs der 420.000 Betroffenen festgelegt werden.

Musterfeststellungsklage – ja oder nein?

Wer seine Ansprüche zum Klageregister angemeldet hat und bei der Musterklage mitmacht, hat eigentlich erst einmal nichts falsch gemacht. Da das Verfahren jedoch sehr lange dauern wird und sich die Nutzungsentschädigung nach den gefahrenen Kilometern berechnet, dürfte die Konsequenz hieraus sein, dass jeder einzelne Betroffene am Ende nur noch einen relativ geringen Anspruch gegen VW hat.

Um das zu verhindern, besteht noch die Möglichkeit, in einem eigenständigen Verfahren, das deutlich früher abgeschlossen werden könnte, gegen VW vorzugehen. Doch die Zeit dafür drängt, da eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage auf jeden Fall noch im September erfolgen müsste.

Wenn Sie also überlegen, aus der Musterklage auszusteigen und selber gegen VW vorzugehen, beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihrem individuellen Fall und werden gerne für Sie tätig. Auch wenn Sie sich bislang nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, gibt es noch die Möglichkeit eigenständig gegen VW vorzugehen. Sprechen Sie uns auch in diesem Fall gerne an.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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