15. Dezember 2015

Wie Sie jetzt noch Geld aus alten Kreditversicherungen zurück bekommen können - Erstattung der Versicherungsprämie bei Ratenschutzversicherungen

Immer wieder haben wir in unserer Praxis mit der folgenden Sachverhaltskonstellation zu tun.

Sachverhalt:
Es wird mit einer Bank, z.B. der Santander Consumer Bank AG, ein Kreditvertrag geschlossen. Die Santander Consumer Bank AG vermittelt dabei zusätzlich zum Darlehen eine sog. Ratenschutzversicherung, die das Darlehen absichern soll. Nun benötigt der Kreditnehmer einige Zeit später mehr Geld als geplant und will nachfinanzieren. In diesem Zusammenhang beantragt der Bankkunde das bereits laufende Darlehen zu erhöhen. Er glaubt dabei oft, dass es sich wohl nur um eine Vertragsänderung handeln würde. Das stimmt aber oft gar nicht.

Anstatt der Vertragsänderung des laufenden Darlehensvertrages wird ein vollständig neuer Darlehensvertrag mit einer neuen Ratenschutzversicherung geschlossen. Dabei löst das Anschlussdarlehen das ursprüngliche Darlehen ab.

Dem Darlehensnehmer steht bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens das Recht zu, die Ratenschutzversicherung sofort zu kündigen mit der Folge der Erstattung der nichtverbrauchten Prämie. Siehe dazu unseren Artikel hier!

Bei der oben beschriebenen Sachverhaltskonstellation handelt es sich um sog. Kettenkreditverträge, die nur durch die interne Ablösung bei der Santander Consumer Bank AG entstehen. In der Kette können auch mehr als nur zwei Verträge vorkommen, wie es im Beispiel dargestellt wurde.

Auf diese Art und Weise konnte die Santander Consumer Bank AG immer wieder neue und in der Regel jeweils teurere Ratenschutzversicherungen verkaufen und somit viel Geld verdienen.

Die Ratenschutzversicherungen mit denen die Banken kooperieren, haben bis jetzt - oft auch nur mit anwaltlicher Hilfe - regelmäßig nur die nichtverbrauchte Prämie bei der frühzeitigen Ablösung des letzten Darlehensvertrages in der Kette erstattet.

Bei der Aufforderung zur Erstattung für den ursprünglichen Vertrag hat die Versicherung die Erstattung regelmäßig abgelehnt, obwohl durch die interne Ablösung der ursprüngliche Darlehensvertrag ebenfalls frühzeitig beendet wurde.

Die Ablehnung hat die Versicherung dann oftmals wie folgt begründet:

„Der Versicherungsvertrag wurde bereits im Rahmen einer Aufstockung bei der kreditgebenden Bank aufgelöst. Die Verrechnung wird durch diedarlehensgewährende Bank mit der Beitragsprämie zu dem laufenden aufzustockenden Darlehen vorgenommen.“

Wie man jetzt noch den nichtverbrauchten Teil der Versicherungsprämie aus dem "Altvertrag" zurückholt:
Wie die Versicherung selbst mitteilt wurde der Versicherungsvertrag aufgelöst. Das heißt, dass die Versicherung entweder durch die Santander Consumer Bank AG bzw. die Versicherung selbst gekündigt wurde. Tatsache ist jedenfalls, dass die Versicherung beendet wurde und nicht mehr besteht.

Bei dieser Konstellation braucht der Darlehensnehmer den Versicherungsvertrag eigentlich gar nicht mehr zu kündigen, da es den Vertrag gar nicht mehr gibt. Wir raten hier dennoch die Versicherung zunächst noch einmal zu kündigen, selbst wenn diese Kündigung dann ins Leere geht.

Dem Darlehensnehmer steht auch hier die nichtverbrauchte Prämie zu, da der Versicherung nur der Teil der Prämie zusteht, der dem tatsächlichen Versicherungsablauf entspricht.

Die Kettenkreditverträge der Santander Consumer Bank AG sind so gestaltet, dass ihnen nicht zu entnehmen ist, ob der nichtverbrauchte Anteil der Versicherungsprämie bei der internen Ablösung berücksichtigt wurde, oder nicht.

Auf Aufforderung teilt die Santander Consumer Bank AG aber mit, welcher Versicherungsanteil zu Gunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt wurde. Die Angabe ist selten transparent.

Wie wir feststellen müssen, hat die Santander Consumer Bank AG bei der Ablösung oft zu wenig angerechnet. Demzufolge steht dem Darlehensnehmer immer noch ein fehlender Differenzbetrag zu.

Wie bekommt man nun sein Geld zurück?
Sollten Sie Kettenverträge bei Santander Consumer Bank AG haben, können Sie wie folgt vorgehen:
Kündigen Sie die Versicherung mit unserem Muster-Kündigungsschreiben außerordentlich.
Parallel können Sie die Santander Consumer Bank AG mit unserem Musterschreiben auffordern, Ihnen mitzuteilen, welcher Anteil der Versicherungsprämie bei der Ablösung angerechnet wurde. Das Muster gibt es hier zum Download.

Wenn Ihnen die Reaktion der Versicherung sowie der Santander Consumer Bank AG vorliegt, können wir für Sie gerne prüfen, ob Ihnen noch ein weiterer Teil der nichtverbrauchten Prämie zusteht.

Vereinbaren Sie mit uns gerne einen Termin zur strategischen Prüfung Ihrer Angelegenheit.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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