16. Oktober 2014

Wir auf n-tv zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung umgehen"

Jedes Darlehen hat grundsätzlich eine vertraglich festgelegte Laufzeit. Wer vorher aussteigen und die noch ausstehende Summe auf einen Schlag abzahlen will, muss oftmals eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an seine Bank zahlen. Ein Großteil der Kreditverträge enthält jedoch Formfehler. So lässt sich die Zahlung an die Bank sehr häufig vermeiden.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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