30. Juli 2020

Zahlreiche Leasingverträge von SIXT können widerrufen werden

Das OLG München hat entschieden, dass Leasingverträge von SIXT widerrufen werden können, ohne dass der Leasingnehmer etwas für die Kilometer, die er mit dem geleasten Fahrzeug gefahren ist, bezahlen muss. Mehr zu der erfreulichen Entscheidung erfahren Sie hier.

Hintergrund des Verfahrens

Der Kläger hatte einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung mit SIXT geschlossen. Der Vertrag war ausschließlich mit Hilfe von „Fernkommunikationsmitteln“, also beispielsweise per Post oder Fax, zustande gekommen. Der Kläger hatte den Vertrag über ein Jahr nach dem Abschluss widerrufen und eine Rückabwicklung des Vertrages gefordert.

Entscheidung des OLG München

Das OLG München hat entschieden, dass ein Widerruf des Klägers auch zu diesem späten Zeitpunkt noch möglich war. Zur Begründung führt es aus, dass dem Kläger nach den Regeln über Fernabsatzverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht zustand, da er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. In dem Vertrag sind widersprüchliche Informationen dazu enthalten, wann der Kläger nach dem Widerruf das Fahrzeug zurückgeben muss. So ist einmal die Rede von 30 Tagen, an einer anderen Stelle hingegen von nur 14 Tagen. Dazu führt das OLG München zutreffend aus, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und daher auch ein sehr später Widerruf noch möglich war.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs ist der Vertrag rückabzuwickeln. Das heißt, dass der Kläger das Fahrzeug zurückgeben kann und dafür die von ihm bezahlten Leasingraten erstattet bekommt.

Sehr erfreulich für den Kläger ist zudem die Entscheidung des OLG München, dass er für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer keinen Wertersatz leisten muss. SIXT hatte es nämlich versäumt in dem Vertrag darauf hinzuweisen, dass ihm Falle eines Widerrufes Wertersatz zu leisten ist.

Jetzt Leasingvertrag widerrufen

Ein Widerruf eines fehlerhaften Leasingvertrages ist nach dem Urteil des OLG München wirtschaftlich sehr lukrativ. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, erhalten Sie sämtliche Leasingraten zurück, was dazu führt, dass Sie kostenlos Ihr Auto nutzen konnten. Es lohnt sich also jetzt tätig zu werden.

Nicht nur Verträge von SIXT, auch die Verträge anderer Leasinggeber weisen die oben genannten Fehler auf, so dass auch diese noch widerrufen werden können.

Gerne prüfen wir für Sie, wie die Rechtslage in Ihrem Fall ist und setzen Ihre Rechte anschließend gegen den Leasinggeber durch. Vereinbaren Sie dazu einfach eine kostenlose Erstberatung bei uns.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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