Guido Lenné

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Guido Lenné

Rechtsanwalt Guido Lenné wurde in Mönchengladbach geboren. Nach dem Abitur leistete er Wehrdienst im Wachbataillon in Siegburg bei Bonn.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität zu Bonn.
Bereits während eines Seminars an der Universität beschäftigte sich Guido Lenné intensiv mit der Haftung von Rechtsanwälten bei Beratungsfehlern. Ein weiterer Grundstein der heutigen Spezialisierungen lag ebenfalls hier: Eine Tätigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) im Fachbereich der Bankenaufsicht. Hieraus resultierte eine wissenschaftliche Mitarbeit in einer renommierten, mittelständischen Kanzlei im Raum Frankfurt mit Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das Jurastudium beendete Rechtsanwalt Lenné als einer der schnellsten seines Jahrgangs. Außerdem studierte Guido Lenné Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Leipzig.

Sein juristischer Vorbereitungsdienst führte ihn ans Landgericht in Aachen, in die Kammer für Anwaltshaftung. Stationen bei der Staatsanwaltschaft Aachen, der Gewerbeaufsicht Aachen (Staatliches Amt für Arbeitsschutz), einer Rechts- und Patentanwaltskanzlei und einer größeren Aachener Anwaltsgesellschaft schlossen sich an.

Guido Lenné lebte drei Monate in Taipei, Taiwan, wo er für das Deutsche Wirtschaftsbüro (AHK) tätig war.

Guido Lenné ist Mitglied

Guido Lenné war lange Jahre an der RWTH Aachen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht tätig.

Von 2009 bis 2014 war Guido Lenné Mitglied im Aufsichtsrat einer Bank.

Rechtsanwalt Guido Lenné mag Fußball und Radfahren. 2005 wurde er in Anerkennung seiner langjährigen Verdienste um den Fußballsport mit der silbernen Verdienstnadel des Fußballverbandes Mittelrhein e.V. ausgezeichnet.

Informationen zum Fachanwaltstitel

Aktuelle Veröffentlichungen von Guido Lenné

18. März 2025

OLG Nürnberg: rückwirkende Befristung der BU unzulässig

Die Leistungseinstellung einer Berufsunfähigkeitsrente seitens des Versicherers ist nur dann wirksam, wenn sie nachvollziehbar und ausführlich begründet ist. Das bekräftigte das OLG Nürnberg in einem verbraucherfreundlichen Beschluss und stellte damit strengere Anforderungen an die Leistungseinstellung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – insbesondere in Bezug auf sog. „uno actu“-Entscheidungen. Was Sie als Versicherungsnehmer darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

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11. März 2025

EuGH zu Kreditverträgen: bei Intransparenz verlieren Banken Zinsanspruch

Kommt es zu Änderungen in Verbraucherkreditverträgen, müssen die Banken diese klar und verständlich angeben. Kommen sie dieser Informationspflicht nicht nach, droht ihnen der Verlust ihres Anspruchs auf Zinsen und Kosten. So lautet ein verbraucherfreundliches Urteil des EuGH. Was Sie als Kreditnehmer darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.

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07. März 2025

Restschuldversicherung: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde von Versicherern ab

Mehrere Versicherer sind mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Beschwerde richtete sich gegen die seit Januar gültige, einwöchige Wartefrist für den Abschluss einer Restschuldversicherung bei Ratenkrediten. Lesen Sie hier mehr dazu.

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Das sagen Mandanten über Guido Lenné

von J. D.  am  auf anwalt.de

Kompetent und schnell

Bei der kostenlosen Erstberatung erhielt ich Handlungsempfehlungen. Leider hat der Gegner nicht reagiert. Ra Lenne hat die Bank angeschrieben und alles positiv für mich erledigt. Super. Kann dir Kanzlei wirklich empfehlen!

von T. K.  am  auf anwalt.de

Top Anwalt, super Unterstützung

Herr Lenné hat mich von den ersten Differenzen mit dem Arbeitgeber bis zum Gerichtsprozess gegen den Arbeitgeber sehr zuverlässig und jederzeit professionell begleitet. Alles wurde so geregelt, wie ich es mir auch gewünscht hatte. Vielen Dank an Herr Lenné und sein Team.

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Anwaltskanzlei Lenné – Ich stelle mich vor

Presse Bilder Guido Lenné

Medien dürfen diese Fotos gerne verwenden; ein Link zur Berichterstattung und ein Bildquellenhinweis sind erwünscht!


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