Wird ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Eine Bank verlangte für die Berechnung der Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Kunden eine Pauschale von 100 €. Das sei nicht zulässig, entschied nun das OLG Frankfurt. Vielmehr gehöre die Berechnung zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber ihren Kunden. Lesen Sie hier mehr über das Urteil.
Weiterlesen … OLG Frankfurt: Gebühr für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig