Targobank: Individualbeitrag – 7 Schritte um Ihr Geld zurückzuholen
Die Targobank berechnet in vielen Kreditverträgen einen sogenannten "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag". Üblicherweise geht es um mehrere Hundert Euro. Der Individualbeitrag wird von zahlreichen Gerichten als unzulässig beurteilt. Bankkunden können danach gezahlte Beiträge von der Targobank zurückverlangen. Damit dies für Sie leicht möglich ist, haben wir einen 7-Schritte-Plan erstellt, mit dem Sie Ihr Geld zurückbekommen können. Tragen Sie sich jetzt kostenlos ein! Wir nehmen Sie virtuell an die Hand und holen gemeinsam Ihr Geld zurück.
Mit dem praxiserprobten 7-Schritte-Plan können Sie
- Ihr Geld zurückverlangen
- Zinsen für Ihr Geld verlangen
- die Targobank mit einer Frist in Verzug setzen.
Leiten Sie erste Schritte jetzt selbst und ohne anwaltliche Hilfe ein und holen Sie Ihr Geld zurück!
Schritt Nummer 1: Tragen Sie Ihre Email-Adresse in das Feld oberhalb des grünen Buttons "Jetzt 1. Schritt machen" ein und klicken Sie dann auf den grünen Button. Dann geht es per Email los und wir gehen weitere Schritte zusammen. Wir begleiten Sie, bis Ihr Geld wieder bei Ihnen ist.
Hier können Sie weitere Informationen zum juristischen Hintergrund nachlesen und
hier finden Sie Rechtsanwalt Lenné im Fernseh-Interview des WDR zum Thema.
Achtung: Ein „einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ der im Jahr 2013 gezahlt wurde, muss bis zum 31.12.2016 in verjährungshemmender Weise - also notfalls auch gerichtlich - zurückgefordert werden, wenn der Anspruch nicht verjähren soll.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen! Wir können selbstverständlich alle Beratungen auch per Email oder Telefon durchführen. Lesen Sie hier unsere aktuellen Top-Bewertungen.
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