Kündigung erhalten: so können Sie sich wehren!
Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen?
Sie wollen Ihre Arbeitsstelle gerne behalten und die Kündigung aus der Welt schaffen? Oder möchten Sie das Arbeitsverhältnis ohnehin nicht mehr fortführen, wünschen sich aber eine angemessene Abfindung und ein gutes Zeugnis?
Kündigungsschutzklage
Für diese Fälle steht Ihnen die sogenannte Kündigungsschutzklage bereit. Die Kündigungsschutzklage hat zum Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen.
Auch für den Fall, dass Sie nicht länger am Arbeitsverhältnis festhalten wollen, ist dies sinnvoll, um gegebenenfalls andere Forderungen, wie die Zahlung einer Abfindung durchsetzen zu können.
3-Wochen-Frist
Um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen, gilt eine kurze Frist von 3 Wochen. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung wirksam und zwar unabhängig davon, ob nach rechtlicher Wertung Unwirksamkeitsgründe vorliegen oder nicht.
Die Kündigungsschutzklage muss daher innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Nur so kann erreicht werden, dass die Kündigung nicht wirksam wird.
Was ist zu tun?
In allen Fällen ist es sinnvoll, schnell zu reagieren. Unabhängig davon, ob Sie auf eine Weiterbeschäftigung oder zum Beispiel eine höhere Abfindung abzielen, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Telefontermin zur Erstberatung und wir können Ihr individuelles Anliegen gemeinsam besprechen und das für Sie richtige Vorgehen finden.
Folgende Unterlagen sind für uns von Belang:
- das Kündigungsschreiben
- Ihr Arbeitsvertrag nebst etwaiger Zusatzvereinbarungen
- etwaige Abmahnungen
Außerdem sind weitere Informationen maßgeblich:
- Wie viele Mitarbeitende sind in dem Betrieb tätig?
- Gibt es einen Betriebsrat?
- Wie lange bestand das Arbeitsverhältnis?
Mit diesen Informationen können wir Ihnen eine erste Einschätzung geben und Ihren Fall im Rahmen des Erstgesprächs im Einzelnen beleuchten.
Wir entwerfen eine Kündigungsschutzklage für Sie, kümmern uns um die fristwahrende Einlegung und nehmen Ihre Interessenwahrnehmung im nachfolgenden Prozess wahr.
Wie geht es weiter?
Nach Einreichen der Kündigungsschutzklage wird das Arbeitsgericht einen Termin für eine Güteverhandlung anberaumen, in der eine gütliche Einigung angestrebt werden soll.
Nicht selten kann in diesem Rahmen ein Vergleich geschlossen werden. Oftmals ist es uns sogar möglich, noch vor dem Gütetermin eine einvernehmliche Lösung in Ihrem Sinne zu erzielen, indem beispielsweise eine angemessene Abfindung und die Ausstellung eines guten Zeugnisses vereinbart werden.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Rufen Sie uns an oder buchen Sie online Ihren Wunschtermin. Wir sind gerne für Sie da. Oder nutzen Sie unseren digitalen Schnellcheck für weitere Informationen.
Anna-Lucia Kürn
Angestellte Rechtsanwältin
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