Versicherer haben bei zahlreichen privaten und fondsgebundenen Rentenversicherungen den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor nachträglich reduziert. Für Betroffene kann das im Ruhestand eine deutlich niedrigere monatliche Rente bedeuten. Der Bundesgerichtshof hat eine solche einseitige Kürzungsklausel bereits für unwirksam erklärt. Inzwischen werden weitere Klauseln von Lebensversicherern gerichtlich überprüft. Wir erklären, welche Verträge betroffen sein können und wann Versicherungsnehmer eine Überprüfung ihrer Rentenversicherung in Betracht ziehen sollten.
Weiterlesen … Rentenversicherung zahlt weniger als erwartet: Ist ein nachträglich gesenkter Rentenfaktor zulässig?