Eine falsche Zolltarifnummer kann für Unternehmen und Importeure erhebliche Folgen haben. Stellt der Zoll bei einer Prüfung fest, dass Waren über einen längeren Zeitraum falsch eingereiht wurden, können Einfuhrabgaben nachgefordert werden. Zusätzlich kann der Verdacht einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung entstehen.
Eine fehlerhafte Zolltarifierung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Straftat vorliegt. Für eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist grundsätzlich Vorsatz erforderlich. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, warum die betreffende Zolltarifnummer verwendet wurde, welche Informationen vorlagen und was die verantwortlichen Personen wussten. Bei einer Zollprüfung, einem Anhörungsbogen, einer Vorladung oder dem Vorwurf der Steuerhinterziehung sollte der Sachverhalt frühzeitig rechtlich geprüft werden.
Weiterlesen … Falsche Zolltarifnummer angegeben: Drohen Nachzahlung oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung?