Schlechte Bewertungen löschen - Ihr guter Ruf im Internet
Ob auf Google, facebook, Kununu, Jameda oder wo auch immer, insbesondere negative Bewertungen verringern das Vertrauen in Ihr Unternehmen und die Kaufbereitschaft Ihrer Kunden enorm. Auch kommentarlose 1-Sterne-Bewertungen sind schädlich.
Negative Online-Bewertungen sind insbesondere dann angreifbar, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Der Verfasser der Bewertung muss deren Richtigkeit nämlich darlegen und auch beweisen können. Darüber hinaus muss er auch nachweisen können, dass er überhaupt mit Leistungen des bewerteten Unternehmens bestimmungsgemäß in Kontakt gekommen ist und somit berechtigt war, eine entsprechende Bewertung abzufassen.
Die vorgenannten Grundsätze gelten für alle Bewertungsportale gleichermaßen.
Da gerade negative Bewertungen oftmals in einem emotional aufgeladenen Moment verfasst werden und daher sachlich unzutreffend sind, oder sogar von Bewertern, die nie Ihr Kunde waren, sind die meisten Bewertungen angreifbar.
Unsere Tipps:
Nicht selbst versuchen!
Nach unserer Erfahrung reduzieren sich die Erfolgsaussichten für eine außergerichtliche Löschung erheblich, wenn der erste Angriff nicht unmittelbar erfolgreich ist.
Eine einmal von der Rechtsabteilung eines Portals getroffene Entscheidung zu einer Bewertung wird nur selten revidiert. Darum muss dieser erste Angriff zielsicher sein.
Es ist daher dringend davon abzuraten, selbst Löschungsversuche zu unternehmen. Schlägt dies fehl, haben wir es schwerer den Unternehmensruf zu verbessern.
Nicht kommentieren!
Wir empfehlen negative Bewertungen nicht zu kommentieren.
Eine Kommentierung erschwert eine Löschung, da dadurch häufig Umstände eingeräumt werden, die dann nicht mehr angreifbar sind.
Bereits veröffentlichte Kommentierungen sollten daher nach Möglichkeit wieder entfernt werden, bevor wir beauftragt werden.
Unser Angebot
Lassen Sie negative Bewertungen risikofrei durch uns auf rechtliche Fehler prüfen und profitieren Sie vom verbesserten Image und gesteigertem Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Übrigens: Für nur 149 EUR netto (zzgl. USt) pro Bewertung stellen wir binnen 24-Stunden ab Beauftragung einen begründeten Löschantrag gegenüber dem Bewertungsportal und geben ggf. weitere Stellungnahmen im Prüfverfahren ab. Ihr Fall wird regelmäßig binnen weniger Wochen ohne Gerichtsverfahren erledigt.
Lassen Sie mehrere Bewertungen löschen, sind Rabatte möglich (ab der 6. im gleichen Portal).
Anwaltskosten können Sie gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen.
Die Kosten der gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Löschung von schlechten Bewertungen und Google-Rezensionen werden von vielen Firmenrechtschutzversicherungen getragen.
Vereinbaren Sie jetzt gerne ein kostenloses Beratungsgespräch unter 0214 / 9098400 oder hier online einen Termin. Selbstverständlich können Sie auch direkt und kostenfrei einen Prüfungsauftrag erteilen. Nutzen Sie dazu untenstehendes Formular. Wir melden uns kurzfristig mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten zurück.