Post von Google – warum machen die das?
Vermutlich sind Sie gerade stinksauer auf uns? Hat Google Ihnen ein Schreiben von uns weitergeleitet? Mit knapper Fristsetzung? Es geht um eine Bewertung, die Sie – manchmal vor ewigen Zeiten – auf Google zu einem Unternehmen abgegeben haben, weil Sie sich geärgert haben?
Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen diesen Artikel zu lesen. Damit können wir Ihren Ärger nämlich hoffentlich schnell beilegen.
Direkt ein paar Punkte zu Klarstellung:
- Sie sind nicht unser Gegner!
- Nur Google ist Gegner unseres Auftraggebers
- Wir haben Sie nicht angeschrieben
- Wir haben Ihnen keine Frist gesetzt
- Ihre Meinung ist unserem Auftraggeber wichtig und natürlich dürfen Sie Ihre Meinung sagen
- Unsere Auftraggeber nutzen berechtigte Kritik regelmäßig, um ihre Prozesse zu verbessern
Worum geht es dann? Warum nehmen die sich einen Anwalt?
Unser Auftraggeber ist wiederholt Opfer von Fake-Bewertungen geworden. Wer dahinter steckt ist aktuell unklar.
Fakt ist aber: Solche Fake-Bewertungen lassen sich auf unseriösen Plattformen teils im Darknet (dem bösen illegalen Teil des Internets) für wenig Geld kaufen.
Davor muss sich unser Auftraggeber natürlich schützen. Schließlich hängen am Image unserer Auftraggeber oft Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in Ihrer Region.
Den nötigen Schutz bekommen unsere Auftraggeber regelmäßig nur mit Hilfe von Google.
Wir haben Google daher im Kundenauftrag aufgefordert, zu überprüfen, ob Google sichergestellt hat, dass sich nur solche Bewerter über unseren Auftraggeber äußern, die wirklich echte Kundenerfahrungen gesammelt haben.
In Ihrem Fall war sich Google da offenbar selbst unsicher.
Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben, z.B. dass Sie nicht mit Ihrem echten Klarnamen im Internet auftreten, sondern mit einem Phantasienamen oder eine Abkürzung verwenden, oder aus Formulierungen in der Bewertung selbst.
Weil Google sich unsicher war, die Rechtsprechung von Google aber erwartet, dass Google sich für ein faires Bewertungssystem einsetzt, hat Google Sie zu einer Stellungnahme aufgefordert und Ihnen auch eine Frist zur Stellungnahme gesetzt.
Wenn Sie eine echte Kundenerfahrung gemacht haben und Sie der sind, für den Sie sich im Internet ausgegeben haben, ist der Fall mit dieser Identitätsprüfung auch schon erledigt.
Keine Sorge: Weiteres droht Ihnen nicht.
Denn nochmal: Sie sind nicht unser Gegner und auch nicht der Gegner unseres Auftraggebers.
Danke für´s Lesen und alles Gute und zukünftig hoffentlich viele positive Erfahrungen mit unserem Auftraggeber!