06. November 2024

Fehler in der Widerrufsbelehrung im Versicherungsvertrag

Wir berichteten schon mehrmals über die Möglichkeit diverse Verträge noch nach einigen Jahren zu widerrufen. Vor allem bei Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen wurden in der Vergangenheit Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht. Hierdurch ist es möglich, dass diese Verträge oftmals noch nach vielen Jahren widerrufen werden können, da die Widerrufsfrist aufgrund des Fehlers nicht begonnen hat. Es ist die Rede vom sogenannten „lebenslangem Widerrufsrecht“.

BGH schränkt „ewigen Widerruf“ ein

Nach dem Bundesgerichtshof gilt dieses „ewige Widerrufsrecht“ allerdings nicht unbegrenzt ewig. Wenn der Informationsfehler in der Belehrung nur minimal ist und der Verbraucher wusste, dass er einen Vertrag abschließt, kann ein Widerruf nach vielen Jahren unzulässig sein. Das Gericht stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der auch nationalen Rechtsgrundsätzen zu Treu und Glauben (EuGH-Urteile vom 9.9.2021, C-33/20 und vom 24.2.2022, C-143/20) Rechnung trägt.

Wann der „Widerrufsjoker“ nicht funktioniert:

Ein Widerruf hilft möglicherweise nicht mehr, wenn die Informationen über das Widerrufsrecht nur kleinere Fehler enthalten und der Verbraucher erst Jahre später von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Dies könnte als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.

Was Sie tun können

Es wird bei dem Widerruf von Versicherungen immer auf den Einzelfall ankommen. Dabei gilt: je näher der Vertragsschluss und je größer der Fehler in der Widerrufsbelehrung, desto höher sind die Chancen, diesen Vertrag zu widerrufen. Gerne überprüfen wir als Kanzlei für Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Widerrufsbelehrung und teilen unsere Einschätzung mit. Vereinbaren Sie dafür gerne einen kostenlosen Erstberatungstermin.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin

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