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Hinterbliebenengeld nach tödlichem Verkehrsunfall: Wann haben Enkelkinder Anspruch?

Tödlicher Verkehrsunfall: Welche Ansprüche haben die Angehörigen?

Ein schwerer Verkehrsunfall kann das Leben einer Familie von einem Moment auf den anderen verändern.

Besonders tragisch ist die Situation, wenn ein Mensch bei einem solchen Unfall ums Leben kommt.

Neben dem persönlichen Verlust stehen die Hinterbliebenen häufig vor zahlreichen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.

Unter Umständen müssen Beerdigungskosten getragen werden. Auch der Wegfall von Unterhaltsleistungen kann erhebliche wirtschaftliche Folgen verursachen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Angehörige für das durch den Todesfall verursachte seelische Leid eine finanzielle Entschädigung verlangen können.

Der Gesetzgeber hat hierfür mit Wirkung zum 22. Juli 2017 einen eigenständigen Anspruch auf sogenanntes Hinterbliebenengeld eingeführt.

Dieser Anspruch soll bestimmten nahestehenden Personen eine angemessene Entschädigung für das seelische Leid ermöglichen, das durch den Tod eines Menschen infolge eines haftungsbegründenden Ereignisses entsteht.

Allerdings besteht ein solcher Anspruch nicht für sämtliche Angehörige automatisch.

Das Gesetz unterscheidet insbesondere danach, in welchem persönlichen Verhältnis der Hinterbliebene zum Verstorbenen stand.

Bei Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern und Kindern wird ein besonderes persönliches Näheverhältnis gesetzlich vermutet.

Bei anderen Angehörigen gelten dagegen strengere Anforderungen.

Welche Folgen dies für Enkelkinder hat, verdeutlicht ein Beschluss des OLG Schleswig vom 10. Februar 2026 – 7 U 81/25.

Großeltern sterben bei Verkehrsunfall – Enkel verlangt 10.000 Euro

Dem Verfahren lag ein tragischer Verkehrsunfall vom 7. Juli 2021 zugrunde.

Bei dem Unfall kamen die Großmutter und der Stiefgroßvater des späteren Klägers ums Leben.

Verursacht wurde der Unfall durch den Fahrer eines VW Polo.

Das Fahrzeug war bei der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.

Nach dem Unfall machte die Familie verschiedene Entschädigungsansprüche geltend.

Die Mutter des Klägers erhielt wegen des Todes ihrer Mutter ein Hinterbliebenengeld von 10.000 Euro.

Für den Tod ihres Stiefvaters erhielt sie weitere 10.000 Euro.

Insgesamt wurden ihr damit 20.000 Euro zugesprochen.

Auch ihr Sohn wollte eine Entschädigung erhalten.

Er verlangte für den Tod seiner Großmutter 5.000 Euro und für den Tod seines Stiefgroßvaters ebenfalls 5.000 Euro.

Hinzu kam eine allgemeine Kostenpauschale von 20 Euro.

Die geltend gemachte Hauptforderung belief sich damit auf 10.000 Euro.

Der Enkelsohn war überzeugt, dass ihm aufgrund seiner engen persönlichen Beziehung zu den Verstorbenen ein entsprechender Anspruch zustand.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung sah dies jedoch anders.

Sie verweigerte die Zahlung.

Haftpflichtversicherung bestreitet besondere Nähebeziehung

Die Versicherung begründete ihre Ablehnung damit, dass zwischen dem Enkel und seinen Großeltern kein besonderes persönliches Näheverhältnis im gesetzlichen Sinne nachgewiesen sei.

Der Enkel hielt diese Begründung für unzutreffend.

Nach seiner Darstellung hatte die enge Beziehung zu seinen Großeltern bereits in seiner Kindheit begonnen und über 36 Jahre bestanden.

Er erklärte, dass das Verhältnis zu seinen Großeltern teilweise sogar besser gewesen sei als die Beziehung zu seinen eigenen Eltern.

Außerdem berichtete er von regelmäßigen persönlichen Kontakten.

Auch nach dem Tod seiner Großeltern habe ihn der Verlust erheblich belastet.

Er erinnere sich weiterhin an gemeinsame Gespräche und die Stimmen seiner Großeltern.

Zudem besuche er regelmäßig ihre Grabstätte.

Der Enkel vertrat deshalb die Auffassung, dass seine persönliche Bindung zu den Verstorbenen über eine gewöhnliche Großeltern-Enkel-Beziehung hinausgegangen sei.

Die Versicherung blieb jedoch bei ihrer Ablehnung.

Der Streit wurde schließlich gerichtlich ausgetragen.

Landgericht weist Klage des Enkels ab

Das Landgericht Itzehoe beschäftigte sich mit der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld erfüllt waren.

Dabei wurde der Enkel persönlich angehört.

Außerdem vernahm das Gericht seine Mutter als Zeugin.

Diese sollte insbesondere Angaben dazu machen, wie eng die Beziehung zwischen ihrem Sohn und den verstorbenen Großeltern tatsächlich gewesen war.

Nach der Beweisaufnahme gelangte das Landgericht zu dem Ergebnis, dass eine außergewöhnliche Nähebeziehung nicht ausreichend nachgewiesen sei.

Mit Urteil vom 4. September 2025 wies es die Klage deshalb ab.

Der Enkel akzeptierte diese Entscheidung nicht.

Er legte Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Schleswig musste daraufhin prüfen, ob die rechtliche Bewertung des Landgerichts zutreffend war.

OLG Schleswig: Enkelkinder haben keinen automatischen Anspruch

Das Oberlandesgericht bestätigte die rechtliche Einschätzung des Landgerichts.

In seinem Beschluss vom 10. Februar 2026 – 7 U 81/25 stellte es klar, dass Enkelkinder nicht zu dem Personenkreis gehören, bei dem das Gesetz eine besondere persönliche Nähe zum Verstorbenen vermutet.

Das ergibt sich aus § 844 Abs. 3 BGB.

Danach wird ein besonderes persönliches Näheverhältnis insbesondere bei folgenden Personen vermutet:

  • Ehegatten und Lebenspartnern,
  • Eltern des Getöteten,
  • Kindern des Getöteten.

Enkelkinder und Stiefenkelkinder werden von dieser gesetzlichen Vermutung nicht erfasst.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ihnen grundsätzlich kein Hinterbliebenengeld zustehen kann.

Auch andere Personen können anspruchsberechtigt sein.

Dafür müssen sie allerdings darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Verstorbenen standen.

Nach Auffassung des OLG Schleswig müssen Enkelkinder hierfür eine Bindung nachweisen, die über eine gewöhnliche, auch besonders gute Großeltern-Enkel-Beziehung hinausgeht.

Regelmäßige Besuche, emotionale Verbundenheit und ein gutes familiäres Verhältnis reichen deshalb nicht in jedem Fall aus.

Warum scheiterte der Anspruch trotz regelmäßiger Besuche?

Für das Oberlandesgericht war insbesondere die Beweisaufnahme entscheidend.

Der Enkel hatte erklärt, seine Großeltern zwei- bis dreimal wöchentlich getroffen zu haben.

Außerdem habe nahezu täglich Kontakt bestanden.

Seine Mutter schilderte die Häufigkeit der Besuche jedoch anders.

Nach ihren Angaben hatten die Großeltern ihren Sohn regelmäßig etwa einmal pro Woche besucht.

Das Gericht stellte fest, dass die Aussagen in diesem wichtigen Punkt nicht vollständig übereinstimmten.

Hinzu kam, dass die beschriebenen familiären Beziehungen nach Auffassung der Richter nicht ausreichend über das gewöhnliche Maß hinausgingen.

Der regelmäßige Umgang zwischen Großeltern und Enkelkindern sei ebenso wie eine enge emotionale Unterstützung grundsätzlich Ausdruck einer guten familiären Beziehung.

Eine solche Beziehung sei für sich genommen aber noch nicht mit der besonderen gesetzlichen Stellung von Ehepartnern, Eltern oder Kindern vergleichbar.

Das Gericht sah deshalb keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Nähebeziehung.

Die Berufung hatte nach seiner vorläufigen rechtlichen Bewertung keine Aussicht auf Erfolg.

Mit Beschluss vom 10. Februar 2026 kündigte der Senat deshalb eine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO an.

Wichtig zur Einordnung: Es handelte sich um einen Hinweisbeschluss, nicht um ein abschließendes Berufungsurteil. Nach der amtlichen Veröffentlichung nahm der Kläger seine Berufung am 26. Februar 2026 zurück. Das Verfahren war damit rechtskräftig abgeschlossen.

Wann können Enkelkinder trotzdem Hinterbliebenengeld erhalten?

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Enkelkinder nach einem tödlichen Verkehrsunfall grundsätzlich leer ausgehen müssen.

Entscheidend ist vielmehr, ob eine außergewöhnliche persönliche Bindung zum Verstorbenen bestanden hat.

Eine solche Nähebeziehung kann beispielsweise dann in Betracht kommen, wenn Großeltern über viele Jahre wesentliche elterliche Aufgaben übernommen haben.

Das könnte etwa der Fall sein, wenn ein Enkelkind überwiegend bei seinen Großeltern aufgewachsen ist.

Auch eine langjährige gemeinsame Haushaltsführung kann ein wichtiges Indiz darstellen.

Gleiches gilt, wenn die Großeltern tatsächlich die Rolle der wichtigsten Bezugspersonen übernommen haben.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Bezeichnung des familiären Verhältnisses.

Vielmehr muss die tatsächlich gelebte Beziehung betrachtet werden.

Allerdings führt auch ein gemeinsamer Haushalt nicht automatisch zu einem Anspruch.

Die Gesamtumstände müssen erkennen lassen, dass eine besondere persönliche Nähe bestanden hat.

Im Streitfall kommt es deshalb wesentlich darauf an, welche Tatsachen vorgetragen und bewiesen werden können.

Welche Beweise können für eine außergewöhnlich enge Beziehung wichtig sein?

Wer Hinterbliebenengeld als Enkelkind geltend machen möchte, sollte möglichst genau darstellen können, wie die Beziehung zu den verstorbenen Großeltern tatsächlich ausgestaltet war.

Wichtig können insbesondere Angaben zur gemeinsamen Lebensgestaltung sein.

Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob das Enkelkind längere Zeit im Haushalt der Großeltern gelebt hat.

Auch die Übernahme wesentlicher Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben kann von Bedeutung sein.

Weitere Anhaltspunkte können sich aus einer besonders intensiven gegenseitigen Unterstützung ergeben.

Denkbar sind etwa außergewöhnlich enge persönliche Bindungen, die durch langjährige gemeinsame Lebensumstände geprägt wurden.

Auch Zeugenaussagen können eine wichtige Rolle spielen.

Allerdings zeigt das aktuelle Urteil, dass solche Aussagen möglichst nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein sollten.

Im entschiedenen Fall waren die unterschiedlichen Angaben zur Häufigkeit der persönlichen Kontakte ein wesentlicher Gesichtspunkt.

Für die Durchsetzung entsprechender Ansprüche empfiehlt es sich deshalb, die tatsächlichen Lebensverhältnisse möglichst konkret darzustellen.

Pauschale Angaben wie „Wir hatten ein sehr gutes Verhältnis“ oder „Meine Großeltern waren mir besonders wichtig“ werden häufig nicht ausreichen.

Wie hoch kann das Hinterbliebenengeld nach einem Verkehrsunfall sein?

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes ist nicht gesetzlich auf einen festen Betrag begrenzt.

Sie hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. Dezember 2022 – VI ZR 73/21 wichtige Grundsätze zur Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung aufgestellt.

Danach sind insbesondere die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids zu berücksichtigen.

Auch die Bedeutung des Verstorbenen für den Hinterbliebenen und die Qualität der tatsächlich gelebten Beziehung spielen eine Rolle.

Darüber hinaus kann der Grad des Verschuldens des Unfallverursachers relevant sein.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der im Gesetzgebungsverfahren genannte Betrag von 10.000 Euro lediglich eine Orientierungshilfe darstellt.

Dieser Betrag ist keine gesetzliche Obergrenze.

Im Einzelfall kann die Entschädigung deshalb höher oder niedriger ausfallen.

Im Verfahren vor dem OLG Schleswig erhielt die Mutter des Klägers jeweils 10.000 Euro für den Tod ihrer Mutter und ihres Stiefvaters.

Der Enkel verlangte dagegen jeweils 5.000 Euro.

Sein Anspruch scheiterte jedoch bereits an den gesetzlichen Voraussetzungen.

Über die Angemessenheit der geforderten Höhe musste deshalb nicht mehr abschließend entschieden werden.

Ist Hinterbliebenengeld dasselbe wie Schmerzensgeld?

Nein.

Zwischen Hinterbliebenengeld und Schmerzensgeld muss unterschieden werden.

Das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB soll das seelische Leid ausgleichen, das durch den Tod einer nahestehenden Person entsteht.

Eine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung des Hinterbliebenen ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Anders kann die Situation sein, wenn ein Angehöriger durch die Nachricht vom Unfalltod eine eigene psychische Gesundheitsverletzung erleidet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können dann eigenständige Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines sogenannten Schockschadens bestehen.

Dafür müssen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen einer eigenen Gesundheitsverletzung erfüllt sein.

Bloße Trauer oder verständliche seelische Belastungen genügen hierfür nicht automatisch.

Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.

Deshalb sollte bei besonders schwerwiegenden psychischen Unfallfolgen geprüft werden, welche Anspruchsgrundlage tatsächlich einschlägig ist.

Eine doppelte Entschädigung für dieselbe Beeinträchtigung kommt dabei nicht ohne Weiteres in Betracht.

Muss die gegnerische Haftpflichtversicherung das Hinterbliebenengeld bezahlen?

Grundsätzlich können entsprechende Ansprüche unmittelbar gegenüber der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere aus § 115 VVG in Verbindung mit den maßgeblichen Haftungsvorschriften.

Bei einem tödlichen Verkehrsunfall kann § 10 Abs. 3 StVG relevant sein.

Diese Vorschrift regelt ausdrücklich die Entschädigung des seelischen Leids von Hinterbliebenen.

Allerdings setzt ein entsprechender Anspruch voraus, dass die Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Außerdem muss der Hinterbliebene zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören.

Bei Enkelkindern muss deshalb die besondere persönliche Nähebeziehung nachgewiesen werden.

Eine Versicherung darf einen Anspruch nicht allein deshalb ablehnen, weil es sich bei dem Hinterbliebenen um ein Enkelkind handelt.

Umgekehrt kann ein Enkelkind nicht automatisch dieselbe Entschädigung verlangen wie ein Kind oder Ehepartner des Verstorbenen.

Entscheidend bleiben die individuellen Umstände.

Was tun, wenn die Haftpflichtversicherung Hinterbliebenengeld verweigert?

Lehnt die gegnerische Versicherung eine Zahlung ab, sollte zunächst geprüft werden, wie sie ihre Entscheidung begründet.

Möglicherweise bestreitet sie die Haftung für den Verkehrsunfall.

In anderen Fällen wird die besondere persönliche Beziehung zum Verstorbenen infrage gestellt.

Auch über die Höhe des geltend gemachten Hinterbliebenengeldes kann Streit entstehen.

Eine solche Ablehnung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Gerade bei außergewöhnlichen Familienkonstellationen kann eine sorgfältige Darstellung der tatsächlichen Lebensverhältnisse entscheidend sein.

Dazu können beispielsweise langjährige Betreuungsverhältnisse, gemeinsame Haushalte oder besondere persönliche Abhängigkeiten gehören.

Die Erfolgsaussichten hängen jedoch wesentlich davon ab, ob diese Umstände ausreichend nachgewiesen werden können.

Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die rechtlichen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen.

Können neben dem Hinterbliebenengeld weitere Ansprüche bestehen?

Ja.

Ein tödlicher Verkehrsunfall kann unterschiedliche Schadensersatzansprüche auslösen.

Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere Beerdigungskosten.

Auch Unterhaltsschäden können relevant werden, wenn der Verstorbene gegenüber anderen Personen gesetzlich unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte.

Die entsprechenden Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus § 844 BGB und § 10 StVG.

Darüber hinaus können weitere Ansprüche bestehen, wenn Angehörige durch den Unfall selbst gesundheitlich geschädigt wurden.

Wichtig ist deshalb, sämtliche möglichen Schadenspositionen getrennt zu prüfen.

Das Hinterbliebenengeld ersetzt nicht automatisch sämtliche wirtschaftlichen Folgen eines tödlichen Verkehrsunfalls.

Umgekehrt setzt es grundsätzlich keinen konkreten finanziellen Verlust voraus.

Es handelt sich um eine eigenständige Entschädigung für das erlittene seelische Leid.

Welche Rechtsgrundlagen sind relevant?

Für die Durchsetzung von Hinterbliebenengeld nach einem tödlichen Verkehrsunfall sind insbesondere folgende Vorschriften maßgeblich:

§ 844 Abs. 3 BGB: Regelt den Anspruch auf Hinterbliebenengeld und die gesetzliche Vermutung eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses.

§ 10 Abs. 3 StVG: Enthält eine entsprechende Regelung für die Haftung bei tödlichen Verkehrsunfällen.

§ 7 StVG: Regelt die Haftung des Kraftfahrzeughalters.

§ 18 StVG: Betrifft die Haftung des Fahrzeugführers.

§ 115 VVG: Ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die unmittelbare Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers.

§ 287 ZPO: Regelt unter anderem die gerichtliche Schätzung der Schadenshöhe.

§ 253 Abs. 2 BGB: Kann bei einer eigenen Körper- oder Gesundheitsverletzung des Hinterbliebenen für einen Schmerzensgeldanspruch relevant sein.

Die maßgebliche Entscheidung ist der Beschluss des OLG Schleswig vom 10. Februar 2026 (7 U 81/25).

Ergänzend ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2022 (VI ZR 73/21) zur Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung zu berücksichtigen.

Fazit: Entscheidend ist die tatsächlich gelebte Beziehung

Der Beschluss des OLG Schleswig vom 10. Februar 2026 – 7 U 81/25 verdeutlicht, dass Hinterbliebenengeld nach einem tödlichen Verkehrsunfall nicht allein vom Verwandtschaftsgrad abhängt.

Während bei Ehepartnern, Eltern und Kindern ein besonderes persönliches Näheverhältnis gesetzlich vermutet wird, müssen Enkelkinder eine außergewöhnliche Bindung zu den Verstorbenen nachweisen.

Im entschiedenen Fall war dies nicht gelungen.

Obwohl der Enkel eine langjährige und enge Beziehung zu seinen Großeltern schilderte, sah das Gericht die gesetzlichen Voraussetzungen nicht als erfüllt an.

Für andere Betroffene bedeutet dies jedoch nicht, dass entsprechende Ansprüche grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Wer nach einem tödlichen Verkehrsunfall seine Großeltern verliert, sollte prüfen lassen, ob die tatsächlich gelebte Beziehung einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld begründen kann.

Besonders bei außergewöhnlich engen familiären Bindungen kann eine sorgfältige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Anwaltskanzlei Lenné: Unterstützung nach schweren und tödlichen Verkehrsunfällen

Die Anwaltskanzlei Lenné in Leverkusen unterstützt Unfallgeschädigte und Hinterbliebene bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche.

Wir prüfen insbesondere, ob Ansprüche auf Hinterbliebenengeld, Schmerzensgeld oder Ersatz weiterer materieller Schäden bestehen.

Bei tödlichen Verkehrsunfällen berücksichtigen wir auch die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für Ansprüche nahestehender Angehöriger.

Dabei prüfen wir die Haftungslage, die vorhandenen Nachweise und die Erfolgsaussichten einer Forderung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer, führen Verhandlungen und setzen berechtigte Ansprüche erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Weitere Informationen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall finden Sie auf unserer Sonderseite zum Thema Autounfall.

Über unsere Kanzleiwebseite können Sie zudem den kostenlosen Newsletter der Anwaltskanzlei Lenné abonnieren und regelmäßig aktuelle Rechtstipps erhalten.

Haben Enkelkinder nach dem Unfalltod ihrer Großeltern Anspruch auf Hinterbliebenengeld?

Ein Anspruch ist möglich, besteht jedoch nicht automatisch. Enkelkinder müssen eine außergewöhnlich enge persönliche Beziehung zu den verstorbenen Großeltern nachweisen.

Reicht regelmäßiger Kontakt zu den Großeltern aus?

Nicht unbedingt. Nach dem OLG Schleswig genügen regelmäßige Besuche und eine gute emotionale Bindung allein nicht in jedem Fall. Erforderlich ist eine besondere Nähe, die über eine gewöhnliche Großeltern-Enkel-Beziehung hinausgeht.

Wie viel Hinterbliebenengeld können Enkelkinder verlangen?

Es gibt keinen festen gesetzlichen Betrag. Die Höhe hängt insbesondere von der Intensität des seelischen Leids und den konkreten Umständen ab. Der BGH betrachtet 10.000 Euro als Orientierungshilfe, nicht als Obergrenze.

Können auch Stiefenkelkinder Hinterbliebenengeld erhalten?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Auch Stiefenkelkinder müssen jedoch ein besonderes persönliches Näheverhältnis zum Verstorbenen nachweisen.

Muss ich mit meinen Großeltern zusammengelebt haben?

Nein. Ein gemeinsamer Haushalt ist keine zwingende Voraussetzung. Er kann aber ein wichtiges Indiz für eine außergewöhnlich enge persönliche Beziehung sein.

Warum erhielt die Mutter im entschiedenen Fall 20.000 Euro, der Enkel aber nichts?

Die Mutter gehörte zum gesetzlich privilegierten Personenkreis. Der Enkel musste dagegen eine besondere Nähebeziehung nachweisen. Dieser Nachweis gelang ihm nach Auffassung der Gerichte nicht.

Kann ich zusätzlich Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Dafür muss jedoch eine eigene psychische Gesundheitsverletzung vorliegen, die rechtlich dem Unfallereignis zugeordnet werden kann. Bloße Trauer reicht hierfür nicht aus.

Was sollte ich tun, wenn die Versicherung eine Zahlung ablehnt?

Lassen Sie die Ablehnungsgründe und die tatsächlichen Familienverhältnisse prüfen. Besonders wichtig können nachvollziehbare Angaben zur gemeinsamen Lebensgestaltung und geeignete Zeugenaussagen sein.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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