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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft am 1.6.2007 ist jede Anwältin, jeder Anwalt vom ersten Tag der Zulassung an bundesweit vor jedem Gericht einschließlich der Oberlandesgerichte postulationsfähig.
Geblieben ist nur die besondere Zulassung beim BGH in Zivilsachen (s. § 78 Abs. 1 Satz 3 n.F. ZPO sowie §§ 162 ff. BRAO).
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