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Ein schlechter Schufa-Score kann weitreichende Folgen haben. Ein Kreditantrag wird abgelehnt, der Ratenkauf funktioniert plötzlich nicht mehr oder der Abschluss eines Vertrags wird erschwert. Für Betroffene ist dabei häufig nicht nachvollziehbar, warum ihre Bonität negativ bewertet wird. Welche Daten hat die Schufa gespeichert? Wie wird der Score berechnet? Und welche Möglichkeiten haben Sie, wenn eine negative Bewertung finanzielle Nachteile verursacht?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Oktober 2026 wichtige Fragen zur Auskunftspflicht der Schufa geklärt. Verbraucherinnen und Verbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Informationen über die Berechnung ihres Bonitäts-Scores verlangen. Zugleich hat das Gericht verdeutlicht, worauf es ankommt, wenn Betroffene ihre Auskunftsansprüche gerichtlich durchsetzen möchten.
Für Menschen, die wegen eines niedrigen Schufa-Scores Nachteile erlitten haben, ist die Entscheidung von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie kann dabei helfen, die Ursachen einer negativen Bonitätsbewertung aufzudecken und mögliche rechtliche Schritte vorzubereiten.
Was hat der Bundesgerichtshof zur Schufa entschieden?
Der Bundesgerichtshof befasste sich mit mehreren Klagen von Privatpersonen, die Auskunft darüber haben wollten, wie die Schufa ihre jeweiligen Scorewerte berechnet hatte. Die Betroffenen hielten die ihnen erteilten Auskünfte für unzureichend. Sie wollten unter anderem erfahren, welche personenbezogenen Daten und Kriterien bei der Berechnung ihres Scores verwendet wurden und welche Bedeutung die einzelnen Faktoren für das Ergebnis hatten.
Die Schufa hatte den Klägern bereits Auskünfte über gespeicherte personenbezogene Daten sowie über bestimmte in den vorangegangenen zwölf Monaten übermittelte Scorewerte erteilt. Die Betroffenen verlangten jedoch zusätzliche Informationen über die Berechnung und Aussagekraft der Bewertungen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Schufa in den betreffenden Verfahren teilweise zu weitergehenden Auskünften verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen teilweise auf und verwies die Verfahren zur erneuten Prüfung zurück. Nach seiner Auffassung musste zunächst hinreichend geklärt werden, ob die Betroffenen durch die jeweiligen Scorewerte tatsächlich erheblich beeinträchtigt worden waren.
Entscheidend ist dabei, ob eine unternehmerische Entscheidung maßgeblich vom übermittelten Schufa-Score abhing. Das kann dann der Fall sein, wenn eine Bank einen Kreditantrag ablehnt oder ein Unternehmen einen gewünschten Vertrag wegen der Bonitätsbewertung nicht abschließt.
Der BGH verlangt grundsätzlich, dass die betroffene Person darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine solche nachteilige Entscheidung mit dem Schufa-Score zusammenhing. Allerdings werden die Anforderungen an diesen Nachweis erleichtert: Wenn ein Scorewert an ein Unternehmen übermittelt wurde und kurz darauf eine nachteilige Entscheidung erfolgt, kann dies ausreichen, um zu vermuten, dass der Score für die Entscheidung maßgeblich war.
Damit müssen Betroffene nicht zwingend interne Entscheidungsabläufe eines Unternehmens vollständig aufklären, bevor sie weitergehende Informationen von der Schufa verlangen können. Die konkreten Voraussetzungen und die Beweislage des jeweiligen Einzelfalls bleiben allerdings entscheidend.
Die Urteile betreffen das bisherige Schufa-Scoring und die dabei maßgebliche Rechtslage. Sie bedeuten nicht, dass jede Person unabhängig von einem konkreten Nachteil automatisch sämtliche Einzelheiten der Scoreberechnung verlangen kann. Ebenso wenig folgt daraus, dass jede Kreditabsage rechtswidrig ist oder ein Anspruch auf einen bestimmten Scorewert besteht.
Was ist der Schufa-Score und warum ist er so wichtig?
Die Schufa sammelt und verarbeitet personenbezogene Daten, um die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzuschätzen. Unternehmen können diese Informationen beispielsweise bei der Prüfung eines Kreditantrags oder vor dem Abschluss bestimmter Verträge berücksichtigen.
Der Score ist ein rechnerisch ermittelter Wert, der eine Einschätzung des künftigen Zahlungsverhaltens ermöglichen soll. Er kann unter anderem bei Kreditentscheidungen, Ratenkäufen oder anderen Vertragsabschlüssen eine Rolle spielen. Je nach Unternehmen, Produkt und Risikoprüfung kann seine Bedeutung unterschiedlich ausfallen.
Ein niedriger Score kann deshalb erhebliche Auswirkungen auf den Alltag haben. Denkbar sind beispielsweise:
Wichtig ist allerdings: Nicht jede negative Vertragsentscheidung beruht ausschließlich auf dem Schufa-Score. Banken und andere Unternehmen können weitere Faktoren berücksichtigen, etwa Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten oder interne Vergabekriterien. Für die rechtliche Bewertung muss deshalb möglichst genau festgestellt werden, welche Rolle der Score tatsächlich gespielt hat.
Welche Rechte haben Sie gegenüber der Schufa?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Schufa-Score fehlerhaft oder nachteilig ist, sollten Sie Ihre datenschutzrechtlichen Möglichkeiten prüfen. Eine zentrale Grundlage bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten verlangen
Nach Art. 15 DSGVO können Sie grundsätzlich Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden. Sie können unter anderem Informationen über die gespeicherten Daten, die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten und deren Empfänger verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Auch Informationen zu übermittelten Bonitätswerten können dabei von Bedeutung sein. Die Auskunft hilft Ihnen zu prüfen, ob die Schufa beispielsweise falsche Angaben zu bestehenden oder früheren Verträgen, Zahlungsstörungen oder sonstigen bonitätsrelevanten Umständen gespeichert hat.
Nutzen Sie die Auskunft nicht nur, um den aktuellen Scorewert zu erfahren. Kontrollieren Sie insbesondere, welche Einträge zu Ihrer Person gespeichert sind und ob diese inhaltlich richtig und zeitlich noch zulässig sind.
2. Informationen zur Scoreberechnung verlangen
Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO sieht unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer automatisierten Entscheidungsfindung vor. Bei einer Bonitätsbewertung kann diese Vorschrift relevant werden.
Nach den aktuellen Entscheidungen des BGH kommt es insbesondere darauf an, ob die Entscheidung eines Dritten, einen Vertrag mit Ihnen zu begründen, durchzuführen oder zu beenden, maßgeblich von dem übermittelten Scorewert abhing.
Wenn Sie beispielsweise einen Kreditantrag gestellt haben und dieser kurz nach einer Schufa-Abfrage abgelehnt wurde, sollten Sie diesen Zusammenhang dokumentieren. Er kann für die Beurteilung Ihres Auskunftsanspruchs entscheidend sein.
Ein Anspruch auf Informationen über die Scoreberechnung bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Sie sämtliche Geschäftsgeheimnisse oder den vollständigen Algorithmus der Schufa erhalten müssen. Entscheidend ist, welche Informationen Ihnen nach den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Umstände Ihres Falls zustehen.
3. Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten berichtigen oder löschen lassen
Ein negativer Score kann auf fehlerhaften, veralteten oder unzulässig verarbeiteten Daten beruhen. Deshalb sollten Sie die zugrunde liegenden Einträge genau prüfen.
Nach Art. 16 DSGVO können Sie grundsätzlich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO kommt außerdem ein Anspruch auf Löschung in Betracht. Art. 18 DSGVO kann unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung begründen.
Ein Berichtigungs- oder Löschungsanspruch kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn:
Nicht jeder erledigte Eintrag muss allerdings sofort gelöscht werden. Ob eine Speicherung weiterhin zulässig ist, hängt unter anderem von der Art der Information, den einschlägigen Speicherregeln und den Umständen des Einzelfalls ab. Die bloße Begleichung einer Forderung führt daher nicht automatisch zur sofortigen Löschung sämtlicher damit zusammenhängender Daten.
4. Der Datenverarbeitung widersprechen
Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, wenn diese auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO gestützt wird. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein; gegebenenfalls hat die verantwortliche Stelle zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung darzulegen.
Ein Widerspruch sollte möglichst konkret begründet werden. Es ist sinnvoll, die betroffenen Daten, die beanstandete Verarbeitung und die Gründe zu benennen, aus denen Sie diese für unzulässig halten.
Je nach Sachlage kann es zweckmäßig sein, den Widerspruch mit einem Antrag auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verbinden.
5. Schadensersatz prüfen lassen
Eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten kann unter den Voraussetzungen des Art. 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch begründen. Dafür genügt allerdings nicht jeder Datenschutzverstoß allein. Es muss ein ersatzfähiger materieller oder immaterieller Schaden entstanden sein, der auf dem Verstoß beruht.
Denkbar sind je nach Einzelfall beispielsweise finanzielle Nachteile, die durch eine rechtswidrige Datenverarbeitung verursacht wurden. Ob auch ein immaterieller Schaden ersatzfähig ist und in welcher Höhe, muss anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
Auch hier gilt: Ein schlechter Score oder eine abgelehnte Finanzierung führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Entscheidend sind unter anderem die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung, der eingetretene Schaden und der erforderliche Zusammenhang zwischen beiden.
Was sollten Sie tun, wenn Ihr Kreditantrag abgelehnt wurde?
Wenn Sie vermuten, dass ein negativer Schufa-Score für die Ablehnung verantwortlich war, sollten Sie möglichst frühzeitig Beweise sichern. Das erleichtert sowohl die außergerichtliche Prüfung als auch eine mögliche spätere Durchsetzung Ihrer Rechte.
Bewahren Sie zunächst die Ablehnung des Kreditantrags oder des Vertragsabschlusses auf. Notieren Sie das Datum, an dem Sie die Entscheidung erhalten haben, und sichern Sie sämtliche Nachrichten des Unternehmens. Falls Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihre Bonität ausschlaggebend war, sollten Sie diese Information unbedingt dokumentieren.
Prüfen Sie anschließend, ob und wann die Schufa Ihre Daten an das betreffende Unternehmen übermittelt hat. Eine aktuelle Datenkopie und weitere Auskünfte können dabei helfen, den zeitlichen Zusammenhang nachzuvollziehen.
Sammeln Sie außerdem Unterlagen, die für die Beurteilung Ihrer finanziellen Situation relevant sind. Dazu können beispielsweise Nachweise über regelmäßige Zahlungen, Unterlagen zu bereits ausgeglichenen Forderungen oder Schriftwechsel mit Gläubigern gehören.
Vermeiden Sie es, vorschnell davon auszugehen, dass jede negative Entscheidung ausschließlich auf die Schufa zurückzuführen ist. Es kann sinnvoll sein, beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, welche Gründe für die Ablehnung ausschlaggebend waren. Welche Auskünfte Sie dort verlangen können, hängt von den Umständen und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ab.
Je besser die zeitliche Abfolge und die vorhandenen Belege dokumentiert sind, desto gezielter lässt sich beurteilen, ob ein weitergehender Auskunftsanspruch gegenüber der Schufa besteht.
Ändert sich durch das Urteil auch der neue Schufa-Score?
Die aktuellen BGH-Entscheidungen betreffen das bisherige Scoring-System. Seit dem 17. März 2026 verwendet die Schufa daneben ein neues Bewertungssystem, das die Berechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbarer machen soll. Das alte System soll nach der derzeitigen Planung schrittweise abgelöst werden.
Zusätzlich stehen Änderungen der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bevor. Für den 20. November 2026 sind neue gesetzliche Vorgaben vorgesehen, die die Transparenz bei Bonitätsbewertungen und die Auskunftsmöglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken sollen.
Für Betroffene ist deshalb wichtig, zwischen dem alten und dem neuen Bewertungssystem sowie zwischen der derzeit geltenden und der künftig anwendbaren Rechtslage zu unterscheiden. Die konkreten Rechte hängen davon ab, wann die betreffende Datenverarbeitung stattgefunden hat, welches Scoring-Verfahren verwendet wurde und welche gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Zeitpunkt gelten.
Auch ein neues Scoring-System schließt Fehler bei den zugrunde liegenden Daten nicht aus. Wer eine negative Bonitätsbewertung erhält, sollte deshalb weiterhin kontrollieren, ob die gespeicherten Informationen richtig und vollständig sind und ob die Verarbeitung den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.
Wie kann Ihnen unsere Kanzlei helfen?
Wenn ein schlechter Schufa-Score Ihren finanziellen Handlungsspielraum einschränkt, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ungeprüft lassen. Wir unterstützen Sie dabei, den Sachverhalt einzuordnen und zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Schufa oder gegebenenfalls andere beteiligte Unternehmen bestehen.
Wir können insbesondere folgende Leistungen für Sie übernehmen:
Welche Schritte sinnvoll sind, hängt immer von Ihrem konkreten Fall ab. Nicht jede negative Bonitätsbewertung ist rechtswidrig, und nicht jeder Streit mit einer Auskunftei führt automatisch zu einem Anspruch auf Löschung oder Schadensersatz. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen ist daher der erste wichtige Schritt.
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den BGH-Entscheidungen vom 21. Oktober 2026 können Verbraucher weitergehende Informationen über ihre Scoreberechnung verlangen, insbesondere wenn eine nachteilige Vertragsentscheidung maßgeblich vom Schufa-Score abhing.
Sichern Sie die Kreditabsage und fordern Sie eine Auskunft über Ihre gespeicherten Schufa-Daten an. Prüfen Sie mögliche Fehler und dokumentieren Sie, wann der Score übermittelt und der Kredit abgelehnt wurde.
Ein niedriger Score allein begründet keinen automatischen Löschungsanspruch. Sind jedoch die zugrunde liegenden Daten falsch oder unzulässig gespeichert, kommen Berichtigung oder Löschung nach der DSGVO in Betracht.
Nicht zwangsläufig. Verbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über die verwendeten personenbezogenen Daten, die Berechnungslogik und die Bedeutung der Bewertung verlangen. Ein uneingeschränkter Anspruch auf Offenlegung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse besteht nicht.
Das kann möglich sein, wenn eine rechtswidrige Datenverarbeitung vorliegt und dadurch ein nachweisbarer materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Eine Kreditabsage allein reicht dafür nicht aus.
Nach der im Artikel dargestellten Entscheidung kommt es für weitergehende Auskunftsansprüche insbesondere darauf an, ob die Bonitätsbewertung eine nachteilige Entscheidung wesentlich beeinflusst hat. Unter bestimmten Umständen kann der zeitliche Zusammenhang zwischen Scoreübermittlung und Vertragsablehnung den Nachweis erleichtern.
Ja. Nach Art. 15 DSGVO können Verbraucher grundsätzlich eine kostenlose Auskunft über ihre personenbezogenen Daten verlangen. Damit lassen sich gespeicherte Einträge und mögliche Fehler überprüfen.
Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen. Die Anwaltskanzlei Lenné unterstützt Verbraucher bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Schufa.

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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