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Guido Lenné

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Guido Lenné

Rechtsanwalt Guido Lenné wurde in Mönchengladbach geboren. Nach dem Abitur leistete er Wehrdienst im Wachbataillon in Siegburg bei Bonn.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität zu Bonn.
Bereits während eines Seminars an der Universität beschäftigte sich Guido Lenné intensiv mit der Haftung von Rechtsanwälten bei Beratungsfehlern. Ein weiterer Grundstein der heutigen Spezialisierungen lag ebenfalls hier: Eine Tätigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) im Fachbereich der Bankenaufsicht. Hieraus resultierte eine wissenschaftliche Mitarbeit in einer renommierten, mittelständischen Kanzlei im Raum Frankfurt mit Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das Jurastudium beendete Rechtsanwalt Lenné als einer der schnellsten seines Jahrgangs. Außerdem studierte Guido Lenné Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Leipzig.

Sein juristischer Vorbereitungsdienst führte ihn ans Landgericht in Aachen, in die Kammer für Anwaltshaftung. Stationen bei der Staatsanwaltschaft Aachen, der Gewerbeaufsicht Aachen (Staatliches Amt für Arbeitsschutz), einer Rechts- und Patentanwaltskanzlei und einer größeren Aachener Anwaltsgesellschaft schlossen sich an.

Guido Lenné lebte drei Monate in Taipei, Taiwan, wo er für das Deutsche Wirtschaftsbüro (AHK) tätig war.

Guido Lenné ist Mitglied

Guido Lenné war lange Jahre an der RWTH Aachen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht tätig.

Von 2009 bis 2014 war Guido Lenné Mitglied im Aufsichtsrat einer Bank.

Rechtsanwalt Guido Lenné mag Fußball und Radfahren. 2005 wurde er in Anerkennung seiner langjährigen Verdienste um den Fußballsport mit der silbernen Verdienstnadel des Fußballverbandes Mittelrhein e.V. ausgezeichnet.

Informationen zum Fachanwaltstitel

Aktuelle Veröffentlichungen von Guido Lenné

EC-Karten-Betrug trotz eigener PIN-Eingabe: Muss die Bank das Geld zurückzahlen?

Ihre Bank verweigert nach einem EC-Karten-Betrug die Rückzahlung, weil Sie Ihre PIN selbst eingegeben haben? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie für den Schaden haften müssen. Entscheidend ist, ob Sie der konkreten Zahlung zugestimmt haben. Nach § 675w BGB genügt eine erfolgreiche PIN-Authentifizierung allein nicht notwendigerweise als Nachweis einer Autorisierung. Auch das EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2026 stärkt die Rechte von Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungen. Die Anwaltskanzlei Lenné in Leverkusen erklärt, wann Banken Geld erstatten müssen und wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können.

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Bankkarte ans Handy gehalten: Muss die Bank nach NFC-Betrug das Geld erstatten?

Beim NFC-Relay-Betrug bringen Kriminelle Bankkunden dazu, eine manipulierte Smartphone-App zu installieren und ihre physische Bankkarte an das Gerät zu halten. Die NFC-Kommunikation kann anschließend in Echtzeit an ein entferntes Gerät weitergeleitet und für betrügerische Kartenzahlungen genutzt werden. Eine aktuelle Warnung vom 25. September 2026 und Untersuchungen zur Schadsoftware WindRelay zeigen die praktische Bedeutung dieser Angriffsmethode. Für deutsche Bankkunden können bei nicht autorisierten Transaktionen Erstattungsansprüche nach § 675u BGB bestehen. Ob der Kunde für den Schaden haftet, richtet sich insbesondere nach §§ 675v und 675w BGB. Die bloße technische Nutzung der Originalkarte beweist nicht automatisch eine wirksame Autorisierung.

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Nach Phishing Geld verloren: Können Sie Ihr Geld über die Staatsanwaltschaft zurückbekommen?

Nach einem Phishing-Angriff verweigert die Bank die Erstattung und die Betrüger sind verschwunden. Doch was passiert, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft die Täter später aufspüren und Vermögenswerte sichern?
Ein aktueller internationaler Ermittlungserfolg zeigt, welche Bedeutung die strafrechtliche Vermögensabschöpfung für Betrugsopfer haben kann.
Wir erklären, wann Geschädigte Geld aus eingezogenen Vermögenswerten zurückerhalten können, welche Fristen gelten und warum eine Strafanzeige allein häufig nicht ausreicht.

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Das sagen Mandanten über Guido Lenné

★ ★ ★ ★ ★
von J. D.  am  auf anwalt.de

Kompetent und schnell

Bei der kostenlosen Erstberatung erhielt ich Handlungsempfehlungen. Leider hat der Gegner nicht reagiert. Ra Lenne hat die Bank angeschrieben und alles positiv für mich erledigt. Super. Kann dir Kanzlei wirklich empfehlen!

★ ★ ★ ★ ★
von T. K.  am  auf anwalt.de

Top Anwalt, super Unterstützung

Herr Lenné hat mich von den ersten Differenzen mit dem Arbeitgeber bis zum Gerichtsprozess gegen den Arbeitgeber sehr zuverlässig und jederzeit professionell begleitet. Alles wurde so geregelt, wie ich es mir auch gewünscht hatte. Vielen Dank an Herr Lenné und sein Team.

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Anwaltskanzlei Lenné – Ich stelle mich vor

Presse Bilder Guido Lenné

Medien dürfen diese Fotos gerne verwenden; ein Link zur Berichterstattung und ein Bildquellenhinweis sind erwünscht!


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