SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart KG Beitrittserklärung widerrufen
Anleger der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. BusinessPark KG sorgen sich um ihr Geld. Viele Anleger fürchten, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. BusinessPark KG könne insolvent werden. Es werden Verluste bei der Anlage in die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co Business Park Stuttgart bis hin zum Totalverlust befürchtet.
Viele Anleger zahlen aufgrund der unterzeichneten Beitrittserklärung immer noch monatliche Raten an die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. BusinessPark KG.
Die Prüfung der Widerrufsbelehrung aus älteren Verträgen mit der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart KG ergab, dass die Widerrufsbelehrungen der Verträge teilweise falsch sind. Aufgrund dessen können die Anleger, die falsch belehrt wurden, die Verträge nach wie vor widerrufen.
Der Widerruf führt dazu, dass das Vertragsverhältnis beendet wird und womöglich ansonsten noch jahrelang bestehende Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart KG beendet werden. Weiterhin hat der Verbraucher Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dieses kann unter Umständen aber auch negativ sein.
Unser Tipp:
Sind Sie auch Anleger bei der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart KG? Besteht noch eine Ratenzahlungsverpflichtung Ihrerseits gegenüber der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart KG und wollen Sie sich von der Beteiligung lösen? Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen gerne Ihre Beitrittserklärung und die mit der Beitrittserklärung von Ihnen unterzeichnete Widerrufsbelehrung.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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