28. September 2026

75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Wir gratulieren zum Geburtstag!

Heute gibt es aus unserer Sicht einen ganz besonderen Grund zum Gratulieren: Das Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt.

Am 28. September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht feierlich eröffnet. Genau 75 Jahre später wird dieses Jubiläum heute mit einem Festakt in Karlsruhe begangen.

Wir von der Anwaltskanzlei Lenné sagen deshalb: Herzlichen Glückwunsch nach Karlsruhe!

75 Jahre im Dienst unserer Verfassung

Für uns als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist das Bundesverfassungsgericht weit mehr als ein Gericht, dessen Entscheidungen man aus dem Studium, aus Fachzeitschriften oder aus den Nachrichten kennt.

Es steht wie kaum eine andere Institution für das Versprechen unseres Rechtsstaats, dass staatliche Macht an Recht und Gesetz gebunden ist und dass die im Grundgesetz garantierten Rechte des Einzelnen nicht nur auf dem Papier stehen.

Das Bundesverfassungsgericht selbst bringt seine zentrale Aufgabe auf einen einfachen Nenner: Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.

Das klingt nüchtern. Tatsächlich betrifft diese Aufgabe aber ganz unmittelbar das Leben der Menschen in Deutschland.

Entscheidungen, die Deutschland verändert haben

In den vergangenen 75 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder Entscheidungen getroffen, deren Auswirkungen weit über den konkreten Rechtsstreit hinausgingen.

Dabei ging und geht es um fundamentale Fragen: um Menschenwürde und Gleichberechtigung, um Meinungsfreiheit und Datenschutz, um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und immer wieder um die Frage, welche Grenzen staatlichem Handeln durch unsere Verfassung gesetzt sind.

Man muss dabei nicht jede einzelne Entscheidung des Gerichts für richtig halten. Gerade juristische Entscheidungen dürfen und sollen diskutiert und kritisiert werden.

Auch das gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat.

Entscheidend ist etwas anderes: Es gibt in Deutschland eine unabhängige Institution, die staatliches Handeln am Grundgesetz misst und deren Entscheidungen von den anderen Staatsorganen respektiert werden müssen.

Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Das Grundgesetz braucht jemanden, der es durchsetzt

Grundrechte entfalten ihren Wert nicht allein dadurch, dass sie im Grundgesetz niedergeschrieben sind.

Sie müssen im Streitfall auch durchsetzbar sein.

Genau darin liegt eine der besonderen Leistungen des Bundesverfassungsgerichts. Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden, wenn sie sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt sehen.

Der Weg nach Karlsruhe ist dabei kein zusätzlicher normaler Rechtszug. Das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht einfach noch einmal, ob ein Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht einen Fall juristisch genauso entschieden hätte wie die Richterinnen und Richter in Karlsruhe.

Seine Aufgabe ist eine andere und grundlegendere: Es schützt die Verfassung.

Und damit schützt es letztlich auch die Freiheit jedes Einzelnen.

Recht haben und Recht bekommen

Als Rechtsanwälte erleben wir täglich, wie wichtig die Möglichkeit ist, Entscheidungen überprüfen zu lassen.

Gerichte können zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Gesetze können sich als verfassungswidrig erweisen. Staatliche Stellen können Grenzen überschreiten. Und Rechtsauffassungen, die über Jahrzehnte selbstverständlich erschienen, können sich verändern.

Ein funktionierender Rechtsstaat zeichnet sich deshalb nicht dadurch aus, dass niemals Fehler gemacht werden.

Er zeichnet sich dadurch aus, dass es Verfahren und unabhängige Institutionen gibt, mit denen Fehler überprüft und korrigiert werden können.

Das Bundesverfassungsgericht steht seit 75 Jahren an einer ganz besonderen Stelle dieses Systems.

Ein Gericht für die Bürgerinnen und Bürger

Besonders bemerkenswert finden wir deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht sein Jubiläum ausdrücklich nicht nur als Veranstaltung für Juristen und Politik versteht.

Im Jubiläumsjahr hat sich das Gericht bewusst den Bürgerinnen und Bürgern geöffnet. Beim Tag der offenen Tür kamen nach Angaben des Gerichts rund 4.500 Menschen nach Karlsruhe. Außerdem besuchen die 16 Richterinnen und Richter Schulen in allen 16 Bundesländern, um mit jungen Menschen über die Verfassung, den Rechtsstaat und die Arbeit des Gerichts zu sprechen.

Das ist ein schönes Signal.

Denn der Rechtsstaat gehört nicht den Juristen.

Er gehört uns allen.

75 Jahre sind deshalb ein Grund zum Feiern

Deutschland hat sich seit 1951 enorm verändert. Gesellschaftliche Vorstellungen haben sich gewandelt, neue Technologien sind entstanden und mit ihnen völlig neue Rechtsfragen. Das Bundesverfassungsgericht musste und muss das Grundgesetz immer wieder auf eine Welt anwenden, die sich die Verfasser des Grundgesetzes kaum hätten vorstellen können.

Bei all diesen Veränderungen ist eine Idee geblieben:

Auch der Staat steht nicht über dem Recht.

Dass diese Idee in Deutschland seit Jahrzehnten von einem starken und unabhängigen Verfassungsgericht verteidigt wird, ist ein hohes Gut.

Deshalb möchten wir diesen Geburtstag nicht einfach verstreichen lassen.

Die Anwaltskanzlei Lenné gratuliert dem Bundesverfassungsgericht herzlich zum 75-jährigen Bestehen.

Wir gratulieren den heutigen und ehemaligen Richterinnen und Richtern und ebenso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den vergangenen Jahrzehnten ihren Beitrag zur Arbeit des Gerichts geleistet haben.

Und wir wünschen dem Bundesverfassungsgericht für die kommenden Jahrzehnte weiterhin die Unabhängigkeit, die Stärke und den Mut, die es braucht, um seine vielleicht wichtigste Aufgabe zu erfüllen:

unser Grundgesetz und die darin garantierten Rechte der Menschen zu schützen.

Herzlichen Glückwunsch zum 75. Geburtstag nach Karlsruhe!

Das Team der Anwaltskanzlei Lenné

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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