Bezieher von Hartz IV Leistungen haben zwar Anspruch auf Kindergeld, dieses wird jedoch in den Leistungsbezug eingerechnet. Sollte die Familienkasse mit den Zahlungen in Verzug geraten, finanziert das Jobcenter das Kindergeld vor. Daraus folgt, dass in solchen Fällen die Nachzahlung auch wieder an das Jobcenter zurückgeführt werden muss. Was aber passiert, wenn ein Hartz IV Bezieher die Nachzahlung ausgibt, anstatt sie an das Jobcenter zurückzuzahlen?
Einer Familie wurde genau das zum Verhängnis. Wir konnten helfen.
Weiterlesen … Anwaltskanzlei Lenné kämpft erfolgreich für Familie gegen das Jobcenter