Wird ein Darlehen aus eigenen Mitteln oder im Rahmen eines Verkaufs der Immobilie vorzeitig zurückgeführt, verlangt die Bank immer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die Bank bei der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verliert. In diesem Beitrag geht es jedoch nicht um den Widerruf. In diesem Artikel möchten wir erläutern, in welchem anderen Fall der Bank kein Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung zusteht.
Weiterlesen … Ablösung eines Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung