Das Leasen von Kraftfahrzeugen wird auch für Verbraucher immer attraktiver. Häufig wird hierbei eine Variante des Leasings gewählt, bei der am Ende der Vertragslaufzeit gefahrene Mehrkilometer zu bezahlen sind und nicht gefahrene Minderkilometer zu erstatten sind. Diese Art von Leasingverträgen enthält, wenn sie nach dem 11.06.2010 abgeschlossen worden sind, häufig keine Widerrufsbelehrung. Das könnte für die Leasinggeber nun zum Problem werden, erklärt Rechtsanwalt Thomas Klare, wenn Sie
Weiterlesen … Widerruf von Kfz-Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung