Heute sollte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob der Widerruf eines Darlehensvertrages mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung verwirkt sein kann. Grundsätzlich führt eine falsche Widerrufsbelehrung dazu, dass die Widerrufsfrist, welche in der Regel zwei Wochen beträgt, nicht zu laufen beginnt. Dies führt dazu, dass sich ein Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widerrufen lässt. Die Folge ist, dass der Vertrag rückabzuwickeln ist. Für Bankkunden kann das wirtschaftlich sehr sinnvoll sein. Der BGH hat heute jedoch wieder nicht entschieden.
Weiterlesen … Erneut kein Urteil durch Bundesgerichtshof zur Verwirkung/Rechtsmissbrauch bei falscher Widerrufsbelehrung