Der Bankrechtssenat des Bundesgerichtshofs hat den für den 22.11.2016 angekündigten Verhandlungstermin mit der Targobank, in der es um die Erhebung eines "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags" in einem Verbraucherdarlehensvertrag ging, aufgehoben. Die Targobank hat die Revision zurückgenommen. Damit ist das Berufungsurteil des Landgerichts Mönchengladbach rechtskräftig. Wie Sie jetzt Ihr Geld zurückholen können, erfahren Sie, wenn Sie
Weiterlesen … Targobank gibt auf: Revision wegen Individualbeitrag zurückgenommen