Immer wieder werden Gebühren in Bankverträgen für unzulässig erklärt. Bei Bausparverträgen hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2017 eine Servicepauschale in der Darlehensphase des Bausparvertrages für unzulässig erklärt. Jetzt gibt es ein weiteres Urteil: Der BGH hält die Gebühr auch in der sogenannten Ansparphase für rechtswidrig und unzulässig. Millionen Bausparer haben nun Anspruch auf Erstattung und müssen sich kümmern, wenn sie ihr Geld zurückholen wollen.
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