In einem von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Itzehoe, mit Urteil vom 30.01.2018 (Az.: 7 O 255/16 - nicht rechtskräftig), nun einen VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückerstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt.
Eine Besonderheit in diesem Fall war, dass der Kläger, nach der Rücktrittserklärung, das vom VW-Konzern angebotene Software-Update aufspielen ließ. Dies tat er, weil er sich sonst der Gefahr ausgesetzt sah, dass das Fahrzeug, wegen dem erheblichen Mangel der unzulässigen Abschalteinrichtung, von den Behörden stillgelegt werden würde und er bis zum Ende des Prozesses ohne Fahrzeug dastehen würde.
Weiterlesen … Urteil im Abgasskandal: VW Händler zur Rückabwicklung verurteilt, trotz durchgeführtem Update