Sonderzahlungen, wie beispielsweise das Weihnachts- oder das Urlaubsgeld, stellen grundsätzlich freiwillige Leistungen seitens des Arbeitgebers dar. Der Arbeitgeber ist zu entsprechenden Zahlungen keineswegs gesetzlich verpflichtet. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber daher auch berechtigt, Sonderzahlungen für die Zukunft zu kürzen, oder gar zu streichen. Dies ist für den Arbeitnehmer, der die Sonderzahlungen meist fest eingeplant hat, sehr unangenehm. Interessant für den Arbeitnehmer ist daher, unter welchen Umständen er gegebenenfalls dennoch die Sonderzahlung in voller Höhe verlangen kann.
Weiterlesen … Darf der Chef Sonderzahlungen wie beispielsweise das Weihnachtsgeld einfach kürzen oder streichen?