Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 09.01.2013 die Santander Consumer Bank durch ein Versäumnisurteil zur Erstattung einer Kreditbearbeitungsgebühr verurteilt. Der Kreditvertrag war im Jahre 2008 abgeschlossen worden.
Die Beklagte hatte keine Verteidigung im Sinne des § 276 ZPO angezeigt. In der bloßen Bestellungsanzeige sah das Gericht keine Verteidigungsanzeige.
Die Santander hat nun 2 Wochen Zeit gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Rechtsanwalt Lenné: "Meine Einschätzung ist, dass die Santander das Urteil so akzeptiert."
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