Die beim Abschluss eines Kredits häufig von den Banken angebotene Restschuldversicherung soll die Ratenzahlungen im Falle unvorhergesehener Umstände absichern. Aber durch mitunter hohe Kosten, lange Wartezeiten und diverse Ausschlussklauseln ist sie gerade bei kleineren Ratenkrediten oft eher ein unnötiger Kostentreiber. Kann man die Versicherung als Verbraucher aber nach Abschluss noch widerrufen? Lesen Sie die Antwort hier.
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