Nachdem der für das Bankrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 13.05.2014 in einem unserer Fälle entschieden hat, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einer Bank und einem Verbraucher unwirksam sind, wird er sich in den nunmehr zur Verhandlung anstehenden Verfahren voraussichtlich mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Darlehensnehmer im Falle unwirksam vereinbarter Bearbeitungsentgelte zu befassen haben. Was jetzt zu tun ist, erfahren Sie, wenn Sie
Weiterlesen … BGH entscheidet am 28. Oktober zur Verjährung