Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.03.2024 – I ZR 88/23 – enthält auch Ausführungen zum monatlichen Einzahlungslimit von 1.000,00 €. Bislang war umstritten, ob Vorschriften zum Spielerschutz, wie bspw. das monatliche Einzahlungslimit Verbotsgesetze nach § 134 BGB darstellen und ob aus einem Verstoß gegen diese Normen eine Nichtigkeit der Glücksspielverträge folgt.
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