Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

22. Januar 2016

Targobank – Individualbeitrag: Immer mehr Richter halten Gebühr für unzulässig

Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über unsere Verfahren gegen die Targobank berichtet. Trotz mittlerweile klarer Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf, welches das zuständige Berufungsgericht für Klagen gegen die Targobank ist, weigert sich die Targobank bis heute ihren Kunden den erhobenen sogenannten laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückzuerstatten. Offenbar halten aber immer mehr Richter das Entgelt für unzulässig.

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14. Januar 2016

Volkswagen AG empfiehlt Vertragspartnern einen Verjährungsverzicht

Die Volkswagen AG teilte unserer Kanzlei mit, dass sie allen Volkswagen Vertragspartnern nahe gelegt habe, bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen, zu verzichten. Insbesondere gelte diese Empfehlung des Verjährungsverzichts auch für derartige Ansprüche, die bereits verjährt sind.

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12. Januar 2016

Ist der Zugang zu sozialen Netzwerken vererbbar?

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin ja. In einem kürzlich entschiedenen Fall hat das Landgericht Berlin der Erbengemeinschaft einer minderjährig Verstorbenen den Zugang zu deren vollständigen Facebook-Account zugesprochen. Hier erfahren Sie die Hintergründe.

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11. Januar 2016

Immobilienrecht: Widerrufsrecht auch bei Vertrag mit Makler

Schon seit Juni 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte. Danach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher belehrungspflichtig und widerrufbar. Das heißt, auch für Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, z.B. per Telefon, E-Mail, oder vor Ort in der Immobilie, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Wie es funktioniert, erklärt Rechtsanwalt Thomas Müller.

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07. Januar 2016

LG Köln: Widerrufsbelehrung der Sparkasse mit Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ falsch

Gute Nachrichten für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag bei der Sparkasse widerrufen wollen: Das Landgericht Köln hat am 29.12.2015, in einem von der Anwaltskanzlei Lenné erstrittenen Urteil, zu Gunsten der Verbraucher entschieden und mit dem Urteil strenge Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen der Banken in Darlehensverträgen gestellt. Es ging um eine Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Köln, welche auch von vielen Sparkassen bundesweit im Zeitraum von 2004 bis 2008 verwendet wurde.

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04. Januar 2016

Widerrufsbelehrung der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (SWK) falsch

In unserem Fall geht es um einen Darlehensvertrag, der im Jahr 2007 abgeschlossen wurde und 2014 vollständig abgelöst wurde. Im Jahr 2015 wurde Seitens unserer Mandantschaft der Widerruf erklärt.

Das Amtsgericht Bingen wies die Beklagte Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH darauf hin, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Die verwendete Widerrufsbelehrung verstößt, so das Amtsgericht Bingen, u.a. gegen das Deutlichkeitsgebot.

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29. Dezember 2015

Was antwortet die Targobank?

Der "einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag" den die Targobank in vielen Krediten berechnet, ist nach der Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf unzulässig und muss an betroffene Bankkunden auf Anforderung erstattet werden. Was passiert, wenn Kunden der Targobank ihr Geld zurückfordern, lesen Sie hier.

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28. Dezember 2015

OLG Nürnberg: Widerrufsbelehrung der Sparkassen unwirksam

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 11.11.2015 die von den Sparkassen oftmals verwendete Widerrufsbelehrung mit Hochzahlen und dem Fußnotentext „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ für unwirksam erklärt. Warum?

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