Uns wurden vermehrt Fälle bekannt, in denen Bankkunden bei einem Verkauf über Kleinanzeigen.de Opfer eines Betrugs geworden sind. Ohne dass die Opfer dies merken, greifen die Täter auf das Bankkonto zu und heben das dort befindliche Geld ab. Der Schaden ist oft hoch. Die Banken weigern sich jedoch regelmäßig, den Kunden den Schaden zu ersetzen, da diese grob fahrlässig falsch gehandelt haben sollen. Dass eine grobe Fahrlässigkeit nicht pauschal angenommen werden kann, hat aktuell das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. In einem von uns geführten Verfahren hat das Amtsgericht die DKB zum Ausgleich des Schadens in Höhe von ca. 4.700 € verurteilt.
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