Ein Strafbefehl ergeht, wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht es auch ohne mündliche Verhandlung für wahrscheinlich halten, dass Sie eine Straftat begangen haben. Der Erhalt eines Strafbefehls kommt hierbei einer Verurteilung in einer mündlichen Verhandlung gleich. Da Sie aber ohne mündliche Verhandlung keine ausreichende Möglichkeit hatten, Ihre Einwände einzubringen, gibt es Möglichkeiten, wie Sie gegen den Strafbefehl vorgehen können. Wir klären auf:
Weiterlesen … Strafbefehl erhalten – was nun?