Seit Ende 2015 beschäftigt der Dieselskandal die Republik und bis heute die Gerichte. Manche Betroffene merken erst heute, dass auch ihr Fahrzeug betroffen ist oder gingen irrtümlich davon aus, dass die Sache mit Aufspielen eines von VW zur Verfügung gestellten Software-Updates beendet war und fragen nach der Möglichkeit, jetzt noch Rechte geltend zu machen. Nach einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs sieht es für betroffene Besitzer von VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189, die jetzt erst ihre Ansprüche anmelden wollen, schlecht aus.
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