Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

16. Januar 2017

VW-Abgasskandal: Landgericht Regensburg spricht Geschädigtem ein neues Fahrzeug zu

Im Zuge der Klagewelle wegen des Abgasskandals gegen den VW-Konzern und VW-Händler, gab es zwei neue verbraucherfreundliche Urteile des Landgerichts Regensburg: Am 15.12.2016 wurde der VW-Konzern zur Rücknahme eines Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet und am 04.01.2017 wurde ein VW-Händler dazu verurteilt, dem klagenden Kunden ein neues mangelfreies Fahrzeug zu liefern.

Ist das die Trendwende? Weht jetzt auch in Deutschland ein härterer Wind für den VW-Konzern?

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13. Januar 2017

Erste Banken verweigern Annahme von Münzgeld: Wertschätzung deutscher Bankkunden weiter auf dem Sinkflug

Wer kennt nicht den Spruch: „Wer den Pfennig nicht ehrt…“ Heute reden wir zwar von Euro und Cent, aber das Prinzip der Wertschätzung auch von Kleingeld sollte doch eigentlich noch immer Gültigkeit haben. Das sieht die Sparda Bank Hannover offensichtlich anders, denn deren Kunden können Münzgeld nur noch in wenigen Filialen einzahlen. Im Euroraum ist unser Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Und als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.

Ist somit die Weigerung, Münzgeld anzunehmen, ein klarer Gesetzesverstoß?

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12. Januar 2017

Swap-Geschäfte: Die Bank als Spielcasino

Unter dem Oberbegriff SWAP entwickelten die Banken eine Vielzahl von Finanzprodukten. Verkauft werden SWAPS beispielsweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem variablen Zinssatz. Hierbei prognostiziert der Bankberater dem Kunden, dass im Laufe des Darlehens die Zinsen auf dem Kapitalmarkt steigen und dadurch auch das Darlehen teurer wird. Mit diesem Argument bietet der Bankberater dem Kunden an, das Risiko mit einem sogenannten Zinssatz-Swap-Geschäft abzusichern. Das Risiko der steigenden Zinsen würde dann die Bank tragen. Wo also liegt das Problem? Und wieso reden wir beim SWAP über eine Wette?

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11. Januar 2017

Kleidung macht Berufe: Wann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit?

In vielen Berufen müssen Beschäftigte Arbeits- oder Dienstkleidung tragen. Doch ob die Zeit für das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört, darüber sind sich oft die Mitarbeiter und deren Arbeitgeber nicht einig. Noch schwieriger wird es, wenn die Umkleideräume nur durch einen längeren Fußweg hin und zurück erreicht werden können. Was sagt hier das Arbeitsrecht?

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02. Januar 2017

Bundesgerichtshof zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 05.10.2016 mit der Frage befasst, wann der Mieter seiner Verpflichtung zur Mietzahlung pünktlich nachkommt und erneut ein mieterfreundliches Urteil gesprochen. Was ist das Problem?

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27. Dezember 2016

Klagen des Insolvenzverwalters: S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

Dr. Achim Ahrendt hat in seiner Funktion als Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG erste Klagen gegen die Gesellschafter eingereicht, die in der Vergangenheit Auszahlungen erhalten haben. Der Insolvenzverwalter lässt sich vertreten durch die Rechtsanwälte der LATHAM & WATKINS LLP, Warburgstraße 50, Hamburg. Wir vertreten schon jetzt über 50 geschädigte Gesellschafter. Es gibt derzeit verschiedene Argumente gegen die behaupteten Ansprüche.

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24. Dezember 2016

Danke für ein erfolgreiches Jahr 2016

Wir bedanken uns bei allen Mandanten, die uns im Jahr 2016 ihr Vertrauen geschenkt haben und wünschen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in ein glückliches und gesundes Jahr 2017. Auch im neuen Jahr sind wir gerne wieder für Sie da!

Ihre Anwaltskanzlei Lenné

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21. Dezember 2016

Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind einige Bausparkassen dazu übergegangen, ältere Bausparverträge zu kündigen. Der Grund liegt in der attraktiven Verzinsung der Bausparverträge. Viele Bausparer rufen das Bauspardarlehen daher nicht ab, sondern lassen das ersparte Kapital gut verzinst auf dem Bausparkonto liegen.

Eine unangenehme Situation für die Bausparkasse, denn der vertraglich vereinbarte Zinssatz steht nicht mehr im Verhältnis zu den aktuell am Kapitalmarkt zu erwirtschaftenden Beträgen. Die Bausparkassen versuchen daher sich von den hochverzinsten Altverträgen zu trennen und erklären die Kündigung.  Das geht nach unserer Auffassung nicht.

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