Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

09. März 2014

Rückforderung sogenannter „Darlehensverbindlichkeiten“ durch Kommanditgesellschaft MS „Santa Giannina“ Offen Reederei GmbH und Co. derzeit problematisch

Die offenbar in finanzielle Schieflage geratene Kommanditgesellschaft MS „Santa Giannina“ Offen Reederei GmbH und Co. fordert seit einiger Zeit ursprünglich getätigte Auszahlungen an ihre Gesellschafter als angebliche „Darlehensverbindlichkeiten“ von diesen zurück. Dieser Forderung stehen nach unserer Einschätzung jedoch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs entgegen. Welche?

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24. Februar 2014

Landgericht Ulm: Widerrufsbelehrung in Baukastenform unwirksam!

Das Landgericht Ulm hat jüngst entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung auch dann unzureichend ist, wenn sie in Baukastenform aufgebaut ist. In dem Fall, den das Gericht zu entscheiden hatte, wollte die beklagte Sparkasse gleich allen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gestaltungshinweisen, die für eine Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen gelten, gerecht werden. Die Sparkasse benutzte eine Belehrung, die für jeden möglichen Fall eine entsprechende Alternative vorsah, wobei der jeweils einschlägige Belehrungsbestandteil durch Ankreuzen in ein hierfür vorgesehenes Kästchen angegeben wurde. Warum das nicht reicht?

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21. Februar 2014

Montranus Medienfonds – Geschädigte sollten ihr Widerrufsrecht prüfen lassen

Anleger, die in den Medienfonds MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Fonds Nr. 166), einen sogenannten Filmfonds - teilweise über ein Darlehen bei der Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International -  investiert haben, können nach der Rechtsprechung vieler Gerichte darauf hoffen, für erlittene Verluste entschädigt zu werden. Trotz der negativen Entwicklung des Fonds gelang es vielen Anlegern ihre finanziellen Nachteile zumindest teilweise wieder im Rahmen eines Schadensersatzprozesses ausgleichen.

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16. Februar 2014

Widerrufsbelehrungen der Deutschen Bank fehlerhaft? Sparkassen auch betroffen?

Wir haben bereits mehrfach darüber informiert, dass Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen in einer Vielzahl von Fällen fehlerhaft sind.

Der Darlehensnehmer hat  dann ein ewiges Widerrufsrecht und kann sein Darlehen auch nach Jahren noch widerrufen. Eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ist dann zu erstatten, bzw. fällt erst gar nicht an, wenn man sein Darlehen ablösen möchte. Mehr dazu erfahren Sie durch

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13. Februar 2014

Argentinien-Anleihen erneut Thema beim Bundesgerichtshof

Argentinien hat auf den internationalen Finanzmärkten Gelder aufgenommen. Unter Berufung auf einen angeblichen Staatsnotstand will Argentinien seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Investoren seit Längerem nicht mehr nachkommen.

Nach deutschem Recht ist die Republik Argentinien jedoch zur Rückzahlung der Anleihen verpflichtet. Wir haben bereits zahlreiche Urteile gegen die Republik Argentinien erstritten, die den Staat zur Zahlung verpflichten.

In einem von uns geführten Prozess für einen deutschen Investor hat Argentinien nun erneut Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Weshalb?

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11. Februar 2014

Darlehensablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung – Das ewige Widerrufsrecht

Das derzeitige Niedrigzinsniveau bei der Kreditvergabe sorgt bei vielen Kreditnehmern für den Wunsch, sich von den vor Jahren eingegangenen ungünstigen Kreditbedingungen lösen zu wollen. Formfehler in den Widerrufsbelehrungen vieler Banken machen eine Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen bei getilgten Darlehen können in der Regel zurückgefordert werden. Wie das geht, erfahren Sie, wenn Sie

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01. Februar 2014

EuGH urteilt für Versicherungskunden - Rückabwicklung von Verträgen möglich

Kunden, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hatten, diese dann aber rückgängig machen wollten, mussten sich regelmäßig mit erheblichen Verlusten abfinden. Das eingezahlte Geld bekam man nicht zurück. Dies könnte sich durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nun geändert haben. Wie Sie Ihr Geld von Ihrer Versicherung zurück bekommen, erfahren Sie durch

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28. Januar 2014

Deutsche Policen Aufwertung AG: Konkursverfahren eingestellt

Das Konkursamt Appenzell hat von uns vertretenen Geschädigten der Deutsche Policen Aufwertung AG mitgeteilt, dass das Konkursverfahren eingestellt worden ist. Kein Gläubiger habe den erforderlichen Kostenvorschuss geleistet.

Was Geschädigte jetzt tun sollten, lesen Sie, wenn Sie

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