Gut ein Jahr ist es mittlerweile her, dass wir vor dem Bundesgerichtshof erwirkt haben, dass Bearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen unzulässig sind und zurückgezahlt werden müssen. Dieses führte zu einer großen Klagewelle, bei der viele Verbraucher die Bearbeitungsgebühren von ihren Banken zurückverlangten. Wir haben in hunderten von Fällen Mandanten erfolgreich dabei unterstützt. Mit der Zeit wurden die meisten Banken einsichtiger, gaben nach und wollten nur noch die Verfahrenskosten gering halten. Dies erfolgte oft dadurch, dass einfach gezahlt wurde, um die Angelegenheit zu erledigen. Viele Banken haben auch einfach den Anspruch anerkannt oder sich nicht gegen die Klage verteidigt. Wenige Banken, zeigen jedoch bis heute kein Einsehen. Besonders fallen einzelne Sparkassen noch auf.
Weiterlesen … Einzelne Sparkassen wehren sich weiterhin gegen Auszahlung der Bearbeitungsgebühren