Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung behauptet damit darauf zu reagieren, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte angeblich gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Was die Bundesregierung verschweigt, lesen Sie hier
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