In dem von uns begleiteten Prozess über die Rückzahlung argentinischer Anleihe-Schulden, in welchem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 24.02.2015 zu Gunsten unseres Mandanten entschieden hat und in welchem die Republik Argentinien eine Anhörungsrüge erhoben hat (vgl. Nachricht vom 24.04.2015), liegt uns nunmehr die Entscheidung des BGH zur erhobenen Anhörungsrüge vor. Was hat der BGH entschieden?
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