Das Amtsgericht Hamburg hat am 31.07.2013 zum Aktenzeichen 8a C 406/12 entschieden, dass eine in einem Kreditvertrag des Jahres 2007 berechnete Bearbeitungsgebühr noch im Jahr 2012 eingeklagt werden konnte. Lesen Sie hier wie das Gericht zur Verjährung urteilte:
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